Regelgeving

CSRD und Abfallberichterstattung: Was FM wissen muss

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fuehrt eine verpflichtende Berichterstattung ueber Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ein. Fuer Facility Manager bedeutet das, dass Abfalldaten standardisiert erfasst und bereitgestellt werden muessen. Der ESRS-E5-Standard beschreibt genau, welche Datenpunkte erforderlich sind.

Deutsche Rahmenbedingungen

Deutschland hat die CSRD durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Grosse kapitalmarktorientierte Unternehmen berichten ab dem Geschaeftsjahr 2024; weitere Unternehmen folgen in den Jahren 2025 und 2026. Die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ueberwacht die Einhaltung. Die ESRS-Standards werden von EFRAG verwaltet. Fuer Abfall und Kreislaufwirtschaft ist ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) massgeblich. Das Deutsche Institut fuer Normung (DIN) und das IDW (Institut der Wirtschaftspruefer) erarbeiten Handlungshilfen zur Umsetzung.

Schlüsselbegriffe

CSRD
Corporate Sustainability Reporting Directive: EU-Richtlinie, die grosse Unternehmen zu standardisierter Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
ESRS E5
European Sustainability Reporting Standard fuer Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft; Teil des CSRD-Berichtsrahmens.
Doppelte Materialitaet
CSRD-Prinzip, wonach Organisationen sowohl ueber die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfragen auf das Unternehmen als auch ueber die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft berichten.
Datenpunkt
Ein spezifisches Datum, das der ESRS-Standard erfordert, wie Gesamtabfallgewicht, Anteil Gefahrabfall oder Recyclingquote.
Assurance (Pruefung)
Unabhaengige Pruefung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch einen Wirtschaftspruefer; CSRD verlangt zunaechst begrenzte Assurance.

Was das Gesetz verlangt

ESRS E5 verlangt Berichterstattung zu folgenden Datenpunkten, die unmittelbar das FM betreffen. Erstens: Gesamtabfallaufkommen in Tonnen, aufgegliedert nach gefaehrlichen und nicht-gefaehrlichen Abfaellen. Zweitens: Verwertungsweg je Fraktion (Wiederverwendung, Recycling, Verbrennung mit und ohne Energierueckgewinnung, Deponierung). Drittens: Anteil zirkul eingekaufter Materialien. Viertens: Massnahmen zur Abfallreduktion und Kreislaufwirtschaft.

Fuer Facility Manager bedeutet das, Abfalldaten revisionssicher zu erfassen. Wiegescheine, Vertraege, Verwertungszertifikate und Jahresberichte der Entsorger bilden die Beleggrundlage. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erfassung den ESRS-Definitionen entspricht: Der Standard verwendet spezifische Kategorien, die nicht immer mit der Einteilung Ihres Entsorgers uebereinstimmen.

Die Assurance-Pflicht bedeutet, dass ein externer Wirtschaftspruefer Ihre Abfalldaten kontrolliert. Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Aufbau eines zuverlaessigen Erfassungssystems. Arbeiten Sie mit der Abteilung Finance/Reporting zusammen, um Definitionen abzustimmen und die Datenzulieferung zu automatisieren. Die CSRD macht Abfallmanagement von einer operativen Aufgabe zu einem Berichterstattungsthema auf Vorstandsebene.

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