Regelgeving

Der Abfallwirtschaftsplan: gesetzlicher Rahmen fuer FM in Deutschland

Abfallwirtschaftsplaene auf Bundes- und Laenderebene bilden den uebergreifenden politischen Rahmen fuer die Abfallwirtschaft in Deutschland. Sie legen je Abfallfraktion die Mindeststandards fuer die Verwertung fest und steuern damit die gesamte Entsorgungskette. Fuer Facility Manager sind diese Plaene der Hintergrund, vor dem Entsorgungsvertraege und Verwertungsentscheidungen getroffen werden.

Deutsche Rahmenbedingungen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet Bund und Laender zur Aufstellung von Abfallwirtschaftsplaenen (Paragraf 30 KrWG). Auf Bundesebene ergaenzen die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die Verpackungsverordnung (VerpackV) und die Altholzverordnung (AltholzV) den Rahmen. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) gibt die fuenfstufige Abfallhierarchie vor, die ueber das KrWG umgesetzt ist. Laenderspezifische Plaene wie der Abfallrahmenplan Bayern oder der Abfallwirtschaftsplan NRW definieren konkrete Verwertungsquoten. Die zustaendigen Landesbehoerden und kommunalen Entsorgungsbetriebe ueberwachen die Einhaltung.

Schlüsselbegriffe

Abfallhierarchie
Fuenfstufige Rangfolge nach KrWG: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung.
Verwertungsnachweis
Dokumentation, die belegt, dass Abfall entsprechend den gesetzlichen Mindeststandards verwertet wurde.
Entsorgungsfachbetrieb
Zertifiziertes Unternehmen nach Paragraf 56 KrWG, das Abfaelle ordnungsgemaess sammelt, transportiert, lagert oder behandelt.
Abfallwirtschaftsplan
Planerisches Instrument der Laender, das Ziele, Massnahmen und Kapazitaeten fuer die Abfallwirtschaft im Planungsgebiet festlegt.
Autarkieprinzip
Grundsatz, dass Abfaelle moeglichst nah am Entstehungsort behandelt werden sollen, um unnoetige Transporte zu vermeiden.

Was das Gesetz verlangt

Abfallwirtschaftsplaene sind fuer Behoerden bei der Genehmigung von Behandlungsanlagen und bei der Beurteilung von Verwertungsverfahren verbindlich. Als Abfallerzeuger sind Sie verpflichtet, Ihre Abfaelle an Entsorger abzugeben, die mindestens den im Plan vorgesehenen Mindeststandard einhalten. Konkret bedeutet das: Bei Vertragsabschluss muessen Sie pruefen, ob Ihr Entsorger die Abfaelle ordnungsgemaess verwertet.

Fuer Bueroabfaelle sind folgende Mindeststandards massgeblich: Papier und Karton (Recycling), Kunststoffverpackungen (Recycling), Bioabfall (Kompostierung oder Vergaerung), Holz (Wiederverwendung oder Recycling), Glas (Recycling) und Restabfall (Verbrennung mit Energierueckgewinnung). Die Deponierung dieser Fraktionen ist seit 2005 weitgehend untersagt.

In der Praxis waehlen Sie Ihren Entsorger nach Transparenz ueber den Verwertungsweg aus. Fragen Sie bei Ausschreibungen nach dem Verwertungsanteil je Fraktion und nach Zertifizierungen. Ein Entsorger, der nachweislich ueber den Mindeststandard hinausgeht, traegt mehr zu Ihren Nachhaltigkeitszielen bei und kann dies durch Berichte belegen, die Sie in Ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung einfliessen lassen koennen.

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