Regelgeving

E-Waste-Management im Buero: Vorschriften und Vorgehen

Ausrangierte Elektro- und Elektronikgeraete (E-Schrott oder WEEE) gehoeren zu den am schnellsten wachsenden Abfallstroemen. Im Buero betrifft das Computer, Monitore, Drucker, Telefone, Kaffeemaschinen und Leuchten. Die Vorschriften fuer E-Schrott sind strenger als fuer normalen Gewerbeabfall, wegen der darin enthaltenen Schadstoffe und wertvollen Materialien.

Deutsche Rahmenbedingungen

Die EU-WEEE-Richtlinie ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgeraetegesetz (ElektroG) umgesetzt. Hersteller und Importeure sind ueber die Stiftung EAR (Elektro-Altgeraete Register) fuer die Ruecknahme und das Recycling verantwortlich. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, Altgeraete getrennt zu erfassen und an zugelassene Ruecknahmestellen abzugeben. Das ElektroG schreibt vor, dass Besitzer von Geraeten der Kategorien 1-10 diese nicht im Restmuell entsorgen duerfen. Fuer betriebliche Mengen stehen zertifizierte WEEE-Entsorger mit der entsprechenden Genehmigung nach Paragraf 54 KrWG zur Verfuegung. Datenloesch-Anforderungen ergeben sich aus der DSGVO.

Schlüsselbegriffe

WEEE / ElektroG
Waste Electrical and Electronic Equipment: EU-Richtlinie und deutsches Elektrogeraetegesetz, das Sammlung und Recycling von Elektroaltgeraeten regelt.
Herstellerverantwortung
Das Prinzip, dass Hersteller und Importeure fuer die Entsorgung ihrer Produkte nach dem Gebrauch verantwortlich sind, koordiniert ueber die Stiftung EAR.
Datenloesch-Zertifikat
Nachweis des Entsorgers, dass Datentraeger vor der Verwertung zertifiziert geloescht oder physisch vernichtet wurden; Pflicht gemaess DSGVO.
Urban Mining
Rueckgewinnung wertvoller Materialien (Gold, Kupfer, seltene Erden) aus ausrangierten Elektronikgeraeten.
Vernichtungsnachweis
Beleg des Verwerters, dass Geraete vorschriftsmaessig verwertet und Daten unwiederbringlich geloescht wurden.

Was das Gesetz verlangt

Sie sind verpflichtet, ausrangierte Elektro- und Elektronikgeraete getrennt vom Restmuell zu erfassen und an einen zugelassenen Entsorger abzugeben. Das gilt fuer alle Kategorien: von IT-Geraeten und Leuchtstofflampen bis hin zu Kuehlschraenken und Kaffeemaschinen. Die Entsorgung im Restmuell ist nach ElektroG verboten.

Fuer betriebliche Mengen schliessen Sie einen Vertrag mit einem zertifizierten WEEE-Verwerter. Achten Sie darauf, dass der Verwerter ueber die WEEELABEX-Zertifizierung oder eine gleichwertige Akkreditierung verfuegt und einen lueckenlosen Audit-Trail von der Abholung bis zur Verwertung bietet. Verlangen Sie stets einen Vernichtungsnachweis, insbesondere bei Geraeten, die Unternehmensdaten enthalten.

Der Datenloesch-Aspekt verdient besondere Aufmerksamkeit. Bevor Sie Geraete abgeben, muessen alle Daten unwiederbringlich geloescht sein. Dies kann durch zertifiziertes Software-Wiping (gemaess BSI-Vorgaben oder NIST SP 800-88) oder physische Vernichtung der Datentraeger erfolgen. Dokumentieren Sie den Vorgang und bewahren Sie die Zertifikate auf. Die DSGVO macht Sie als Verantwortlichen haftbar, wenn personenbezogene Daten ueber ausrangierte Geraete in falsche Haende gelangen.

Verwandte Themen