EU-Einwegkunststoffrichtlinie: Auswirkungen auf das FM
Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUP, 2019/904) verbietet oder schraenkt eine Reihe von Einwegkunststoffprodukten ein. Fuer Facility Manager betrifft dies vor allem Cateringausstattung, Kaffeemaschinen und Veranstaltungsorganisation. Die Richtlinie zwingt zur Ueberpruefung des Einsatzes von Einwegartikeln im taeglichen Betrieb.
Deutsche Rahmenbedingungen
Deutschland hat die SUP-Richtlinie durch das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und die Einwegkunststoffverbots-Verordnung (EWKVerbotsV) in nationales Recht umgesetzt. Seit Juli 2021 sind Einwegteller, -besteck, Strohhalme, Ruehrstabchen und Styropor-Lebensmittelbehaelter verboten. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die erweiterte Herstellerverantwortung fuer Einwegverpackungen. Das Umweltbundesamt (UBA) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bieten Praxisleitfaeden zur Umsetzung. Pfandregelungen fuer Einweggetraenkeverpackungen gemaess Verpackungsverordnung betreffen auch die Betriebsverpflegung.
Schlüsselbegriffe
- Einwegkunststoff (SUP)
- Kunststoffprodukte, die fuer einmaligen oder kurzfristigen Gebrauch konzipiert sind, bevor sie weggeworfen werden.
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
- System, bei dem Hersteller und Importeure finanziell fuer Sammlung und Verwertung ihrer Produkte nach dem Gebrauch verantwortlich sind.
- Oxo-abbaubarer Kunststoff
- Kunststoff mit Additiven, die Fragmentierung foerdern, aber keine echte biologische Abbaubarkeit bewirken; nach SUP-Richtlinie verboten.
- Wiederverwendbare Alternative
- Produkt, das mehrfach verwendet und gespuelt werden kann, wie ein Mehrwegbecher oder eine Lunchbox.
- Einwegpfand
- Betrag, den der Verbraucher beim Kauf zahlt und bei Rueckgabe erhaelt; foerdert Ruecknahme und hochwertiges Recycling.
Was das Gesetz verlangt
Sie duerfen folgende Produkte nicht mehr beschaffen oder bereitstellen: Einwegteller und -besteck aus Kunststoff, Strohhalme, Ruehrstabchen, Wattestabchen, Styropor-Lebensmittelbehaelter und oxo-abbaubare Kunststoffe. Fuer Einwegbecher und Lebensmittelbehaelter aus Kunststoff gelten Kennzeichnungs- und Meldepflichten.
Fuer die Betriebsverpflegung bedeutet das die Einfuehrung von Alternativen. Viele FM-Organisationen steigen auf Mehrwegbecher bei Kaffeemaschinen um, Bambus- oder Holzbesteck fuer Veranstaltungen sowie Karton- oder kompostierbare Verpackungen fuer Lunchservices. Achten Sie bei der Auswahl von Alternativen auf den tatsaechlichen Umwelteffekt: Ein kompostierbares Produkt, das im Restabfall endet, ist kaum besser als Kunststoff.
Der finanzielle Aufwand ist beherrschbar. Mehrwegsysteme erfordern eine hoehere Anfangsinvestition, sind aber auf Jahresbasis haeufig guenstiger als Einwegprodukte. Kommunizieren Sie die Aenderungen an die Mitarbeitenden mit einer Begruendung. Ein sichtbarer Schritt wie die Abschaffung von Einwegbechern staerkt das Nachhaltigkeitsimage der Organisation und schaerft das Bewusstsein fuer zirkulaeres Denken.
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