Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Vorschriften fuer FM
Gefaehrliche Abfaelle enthalten Stoffe, die fuer Mensch und Umwelt schaedlich sind. Im Buero und in Betriebsgebaeuden zaehlen dazu Leuchtstofflampen, Batterien, Toner, Reinigungschemikalien, Farben und Loesemittel. Die Vorschriften sind strenger als fuer normalen Gewerbeabfall, mit spezifischen Anforderungen an Lagerung, Dokumentation und Transport.
Deutsche Rahmenbedingungen
Gefaehrliche Abfaelle sind in Deutschland durch die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) definiert. Die Nachweisverordnung (NachwV) regelt die Dokumentationspflichten: Begleitscheine, Entsorgungsnachweise und das elektronische Nachweissystem (eANV) sind Pflicht. Die Lagerung unterliegt der AwSV (Verordnung ueber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Transport darf nur durch Transportunternehmen mit ADR-Zulassung erfolgen. Die Gewerbeaufsichtsamter ueberwachen die Einhaltung.
Schlüsselbegriffe
- AVV-Schluesselnummer
- Sechsstelliger Code aus dem Europaeischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung), der die Art und Gefahrlichkeitseigenschaften eines Abfalls klassifiziert.
- eANV (elektronisches Nachweissystem)
- Pflichtnachweis bei der Entsorgung gefaehrlicher Abfaelle; digital ueber die zentrale Koordinierungsstelle der Laender abzuwickeln.
- Begleitschein
- Dokument, das gefaehrliche Abfaelle beim Transport begleitet; enthaelt Angaben zu Absender, Befoerderer, Empfaenger und Abfallart.
- ADR-Zulassung
- Zulassung fuer den Transport gefaehrlicher Gueter auf der Strasse gemaess dem Europaeischen Uebereinkommen ADR; Pflicht fuer Befoerderer gefaehrlicher Abfaelle.
- Maximale Lagerzeit
- Die gesetzlich zulaessige Zeitspanne, in der gefaehrliche Abfaelle am Entstehungsort gelagert werden duerfen, bevor sie entsorgt werden muessen; in der Regel maximal ein Jahr.
Was das Gesetz verlangt
Sie sind verpflichtet, gefaehrliche Abfaelle getrennt vom Restmuell und von anderen Kategorien gefaehrlicher Abfaelle zu lagern. Der Lagerraum muss den Anforderungen der AwSV und GefStoffV genuegen: fluessigkeitsdichter Boden mit Auffangvorrichtung, angemessene Belueftung und eindeutige Kennzeichnung mit AVV-Schluesselnummern. Unvertraegliche Stoffe (z.B. Saeuren und Laugen) muessen getrennt gelagert werden.
Bei der Entsorgung gefaehrlicher Abfaelle ist die Dokumentation ueber das eANV Pflicht. Entweder erledigt das Ihr Entsorger in Ihrem Auftrag, oder Sie melden selbst ueber das Online-Portal. Jede Entsorgung wird von einem Begleitschein begleitet. Bewahren Sie Kopien von Nachweisen und Begleitscheinen fuenf Jahre lang auf.
Lassen Sie gefaehrliche Abfaelle ausschliesslich von einem Entsorger mit gueltiger Genehmigung nach Paragraf 54 KrWG und ADR-Zulassung abholen. Pruefen Sie dies bei Vertragsabschluss und bewahren Sie den Nachweis der Zulassung auf. Bei Kontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt muessen Sie die vollstaendige Entsorgungskette lueckenlos belegen koennen. Verstoesse gegen die Vorschriften fuer gefaehrliche Abfaelle werden deutlich haerter bestraft als bei normalem Gewerbeabfall.
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