Gewerbeabfalltrennung: gesetzliche Anforderungen in Deutschland
Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Abfallfraktionen getrennt zu erfassen. Diese Verpflichtung bildet das Fundament des Abfallmanagements im FM. Kenntnis der Vorschriften beugt Bussgeldern vor und hilft beim Aufbau eines wirksamen Abfallmanagementsystems.
Deutsche Rahmenbedingungen
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) von 2017 verpflichtet Gewerbebetriebe zur getrennten Erfassung von Papier, Metall, Kunststoff, Glas, Bioabfall und Holz. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt die fuenfstufige Abfallhierarchie gesetzlich fest. Gefaehrliche Abfaelle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV) und dem Europaeischen Abfallverzeichnis (AVV/EAV). Die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) sowie laenderspezifische Abfallwirtschaftsplaene definieren Verwertungsstandards. Die Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) regelt die Anforderungen an Entsorgungsunternehmen.
Schlüsselbegriffe
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verordnung, die Gewerbebetriebe zur getrennten Erfassung bestimmter Abfallfraktionen verpflichtet und die Qualitaet der Verwertung sicherstellt.
- Abfallerzeuger
- Die Partei, die den Abfall erzeugt und rechtlich fuer die ordnungsgemaesse Entsorgung verantwortlich ist; im FM in der Regel Gebaeudebesitzer oder -nutzer.
- Nachweispflicht
- Pflicht zur Dokumentation der Entsorgung gefaehrlicher Abfaelle gemaess Nachweisverordnung (NachwV), nachzuweisen ueber Begleitscheine und das elektronische Nachweissystem (eANV).
- Sorgfaltspflicht
- Allgemeine Pflicht, Beeintraechtigungen der Umwelt zu vermeiden oder zu vermindern, auch wenn keine spezifische Einzelvorschrift greift.
- Restabfall
- Der nach konsequenter Trennung aller Pflichtfraktionen verbleibende Abfall; ist systematisch zu minimieren.
Was das Gesetz verlangt
Als Abfallerzeuger sind Sie fuer die ordnungsgemaesse Trennung und Entsorgung Ihrer Gewerbeabfaelle verantwortlich. Die GewAbfV schreibt die getrennte Erfassung folgender Fraktionen vor: Papier und Karton, Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Bioabfall, Textilien sowie Elektro- und Elektronikaltgeraete. Gemischte gewerbliche Siedlungsabfaelle duerfen nur unter engen Voraussetzungen der Vorbehandlung zugefuehrt werden.
Gefaehrliche Abfaelle - darunter Batterien, Leuchtstofflampen, Chemikalien und Loesemittel - unterliegen der Nachweisverordnung: getrennte Lagerung, Begleitscheine und Meldung ueber das elektronische Nachweissystem (eANV) sind Pflicht. Die Entsorgung darf nur durch zugelassene Fachbetriebe mit gueltiger Transportgenehmigung nach Paragraf 54 KrWG erfolgen.
Bei Kontrollen durch die zustaendige Behoerde muessen Sie die Einhaltung der Trennpflichten nachweisen. Bewahren Sie Entsorgungsnachweise, Vertraege mit Entsorgern und Wiegescheine auf. Bei Verstoessen drohen Bussgelder nach Paragraf 69 KrWG. Ein gut aufgestelltes Abfallmanagementsystem schuetzt Sie rechtlich und spart Kosten: getrennte Fraktionen haben deutlich niedrigere Entsorgungspreise als Restabfall.
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