Beleuchtungsstandards für Büros: DIN EN 12464-1
Beleuchtung am Arbeitsplatz beeinflusst Konzentration, Wohlbefinden und Sehgesundheit direkt. Die DIN EN 12464-1 und die Arbeitsstättenverordnung definieren verbindliche Anforderungen. Für Facility Manager ist die korrekte Umsetzung eine gesetzliche Pflicht und ein Hebel für die Mitarbeiterzufriedenheit.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland regeln die ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten – Beleuchtung) und die DIN EN 12464-1 (Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen) die Anforderungen an künstliche Beleuchtung. Die Arbeitsstättenverordnung verweist auf diese Regelwerke. Die DGUV Information 215-210 enthält ergänzende Empfehlungen. Das DIAL (Design-Institut für Angewandtes Licht) sowie die LiTG (Deutsche Lichttechnische Gesellschaft) bieten Fachpublikationen zur Bürobeleuchtung an.
Schlüsselbegriffe
- DIN EN 12464-1
- Europäische Norm, die Mindestanforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen einschließlich Büros festlegt.
- Beleuchtungsstärke (Lux)
- Lichtstrom, der auf eine Fläche fällt, gemessen in Lux. Die Norm fordert für Büroarbeitsplätze mindestens 500 Lux.
- Blendungsschutz (UGR)
- Unified Glare Rating – Maß für störende Blendung durch Lichtquellen. Maximal UGR 19 für Büroarbeit.
- Farbwiedergabe-Index (Ra)
- Maß für die naturgetreue Farbwiedergabe unter Kunstlicht. Mindestens Ra 80 für Büros.
- Arbeitsplatzleuchte
- Ergänzende Beleuchtung direkt am Arbeitsplatz, wenn die allgemeine Raumbeleuchtung für spezifische Aufgaben nicht ausreicht.
Was die Norm vorschreibt
Die DIN EN 12464-1 wird vom CEN (Europäisches Komitee für Normung) herausgegeben und in Deutschland über DIN verfügbar gemacht. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber zur angemessenen Beleuchtung des Arbeitsplatzes; die ASR A3.4 konkretisiert die Anforderungen.
Die Norm fordert für Schreib- und Lesearbeiten im Büro eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux auf der Arbeitsfläche. Für Verkehrsflächen und Flure gilt mindestens 100 Lux, für Archivräume 200 Lux und für Empfangsbereiche 300 Lux. Der Blendungsindex darf maximal UGR 19 betragen – das bedeutet, Lichtquellen müssen so angeordnet sein, dass keine störenden Reflexionen auf Bildschirmen oder im direkten Sichtfeld entstehen.
Der Farbwiedergabe-Index muss mindestens Ra 80 betragen. Lichtquellen mit geringem Ra-Wert lassen Farben unnatürlich erscheinen, was die Augen ermüdet. LED-Beleuchtung in Büros erreicht in der Regel Ra 80–90 und erfüllt damit die Anforderung komfortabel. Praktisch für FM: Lassen Sie bei Inbetriebnahme und nach Leuchtmitteltausch Luxmessungen an repräsentativen Arbeitsplätzen durchführen, nutzen Sie ein Luxmessgerät auf Schreibtischhöhe (75 cm) und bieten Sie Arbeitsplatzleuchten für Mitarbeitende mit erhöhtem Lichtbedarf an.
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