Ergonomie am Homeoffice-Arbeitsplatz: FM-Verantwortung
Bei regelmäßiger Telearbeit erstreckt sich die gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auf den häuslichen Arbeitsplatz. Das FM übersetzt dies in konkrete Maßnahmen: Homeoffice-Checklisten, Ausstattungspakete und regelmäßige Überprüfung.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht für den Telearbeitsplatz aus dem ArbSchG § 3, der ArbStättV sowie der ASR A6.0. Das BMAS hat mit dem Telearbeits-Erlass und der Novelle der ArbStättV (2016) klare Vorgaben für Telearbeitsplätze geschaffen. Die BAuA stellt kostenfreie Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung von Homeoffice-Arbeitsplätzen zur Verfügung. Die Homeoffice-Pauschale (steuerlich bis zu 1.260 Euro jährlich) ist von der Arbeitgeberförderung zu unterscheiden. Über § 3 Nr. 31 EStG können Arbeitgeber Arbeitsmittel für Telearbeit steuerfrei bereitstellen.
Schlüsselbegriffe
- Telearbeitsplatz
- Dauerhaft eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Privatwohnung des Mitarbeitenden, für den die ArbStättV vollständig gilt.
- Mobile Arbeit
- Nicht dauerhaft eingerichtetes Arbeiten von zu Hause oder unterwegs – weniger streng geregelt als fester Telearbeitsplatz.
- Homeoffice-Checkliste
- Digitales Bewertungsinstrument, mit dem Mitarbeitende ihren häuslichen Arbeitsplatz selbst auf ergonomische Anforderungen prüfen.
- Sachmittelförderung
- Arbeitgeberfinanzierte Bereitstellung von Mobiliar und Arbeitsmitteln für den Telearbeitsplatz – steuerlich begünstigt nach § 3 Nr. 31 EStG.
- Gefährdungsbeurteilung Telearbeit
- Erweiterung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung auf den häuslichen Arbeitsplatz bei regelmäßiger Telearbeit.
Was das Gesetz vorschreibt
Die Fürsorgepflicht für Telearbeitsplätze ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang 6, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen hat. Die Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder sind zuständig für die Überwachung – auch wenn die praktische Kontrolle von Homeoffice-Plätzen eingeschränkter ist als im Betrieb.
Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, den Telearbeitsplatz in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen, wenn Mitarbeitende regelmäßig von zu Hause arbeiten. Die praktischste Lösung ist eine digitale Homeoffice-Checkliste, die Mitarbeitende selbst ausfüllen. Die BAuA und die DGUV stellen hierfür kostenfreie Instrumente bereit. Die Checkliste bewertet: Stuhl (einstellbar, mit Armlehnen), Schreibtisch (richtige Höhe, ausreichend Fläche), Bildschirm (Höhe, Abstand), Beleuchtung (Tageslicht, keine Reflexionen) und Arbeitshaltung.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, ergonomische Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Über § 3 Nr. 31 EStG können Bürostuhl, Schreibtisch, Monitor, Tastatur und Maus als Arbeitsmittel steuerfrei bereitgestellt werden. Manche Arbeitgeber stellen ein festes Ausstattungsbudget zur Verfügung; andere bieten standardisierte Pakete zur Auswahl an. Das Haftungsrisiko liegt bei unzureichend beurteilten und ausgestatteten Telearbeitsplätzen beim Arbeitgeber.
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