Ergonomiefachkraft im Facility Management
Die Ergonomiefachkraft arbeitet an der Schnittstelle von Gesundheitsschutz und Facility Management. In Organisationen mit einer größeren Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen schreibt das Arbeitsschutzgesetz strukturelle Aufmerksamkeit für Ergonomie vor – die Ergonomiefachkraft ist dafür der fachliche Ansprechpartner.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland sind die Anforderungen an betriebliche Ergonomieberatung im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) verankert. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) übernimmt oft Aufgaben in der Ergonomie. Zusätzlich bieten Ergonomen mit Zertifizierung als "Certified European Ergonomist" (CEE) spezialisierte Beratung an. Die DGUV veröffentlicht Leitlinien zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung. Weiterbildungen bieten u. a. die REFA, die BAuA und das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (IFA) an.
Schlüsselbegriffe
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
- Gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Expertin/Experte nach ASiG, die/der Arbeitgeber in Fragen der Arbeitssicherheit und Ergonomie berät.
- Sicherheitsbeauftragter
- Ehrenamtliche Funktion nach § 22 SGB VII – erster Ansprechpartner in der Abteilung bei Sicherheits- und Gesundheitsfragen.
- Arbeitsplatzbewertung
- Individuelle Beurteilung eines Arbeitsplatzes auf ergonomische Risiken, häufig nach Beschwerden eines Mitarbeitenden.
- Ergonomiebericht
- Schriftlicher Bericht mit Befunden und Empfehlungen nach einer Arbeitsplatzbewertung.
- CEE (Certified European Ergonomist)
- Anerkannte europäische Qualifikation, die nachweist, dass ein Fachmann die Anforderungen für die Ausübung als Ergonome erfüllt.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Die Ergonomiefachkraft im FM agiert an der Schnittstelle von Gesundheitsschutz und Facility Management. Der typische FM-Kontext ist eine Organisation mit mehr als 100 Büroarbeitsplätzen, bei der das ArbSchG strukturierte Auseinandersetzung mit Ergonomie einfordert.
Die Kernaufgaben umfassen: Durchführung von Arbeitsplatzbewertungen bei individuellen Beschwerden (Rücken, Nacken, Schultern, Handgelenke, Augen), Beitrag zur ergonomischen Komponente der Gefährdungsbeurteilung, Beratung bei der Beschaffung von Mobiliar und Arbeitsmitteln, Durchführung von Unterweisungen für Mitarbeitende sowie Evaluation der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen.
Innerhalb der FM-Abteilung berichtet die Ergonomiefachkraft an die FM-Leitung oder den Sicherheitsbeauftragten. Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt ist essenziell: Bei arbeitsbedingten Beschwerden verweist der Betriebsarzt an die Ergonomiefachkraft für eine Arbeitsplatzanalyse, die ihre Befunde an den Betriebsarzt zurückmeldet. Relevante Qualifikationen in Deutschland sind: Studium der Sicherheitstechnik oder Arbeitswissenschaft, die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die CEE-Zertifizierung.
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