Regelgeving

Heben und Tragen: Arbeitsschutzanforderungen für FM

Im Facility Management gibt es zahlreiche Funktionen mit Hebearbeiten: Lager, Umzugsdienste, Veranstaltungsaufbau, Reinigung. Die Lastenhandhabungsverordnung und die DGUV-Vorschriften stellen klare Anforderungen. FM-Verantwortliche müssen wissen, wo ihre Pflicht beginnt und wo sie endet.

Deutsche Rahmenbedingungen

In Deutschland regeln die LasthandhabV (Lastenhandhabungsverordnung) und das ArbSchG § 5 die Anforderungen an Hebearbeiten. Die EU-Richtlinie 90/269/EWG wurde durch die LasthandhabV in deutsches Recht umgesetzt. Die DGUV Information 208-033 enthält Leitlinien zu Heben und Tragen. Die Berufsgenossenschaften haben branchenspezifische Leitfäden veröffentlicht. Die LBO (Leitmerkmalmethode) ist das in Deutschland anerkannte Instrument zur Risikobeurteilung bei manueller Lastenhandhabung – vergleichbar mit der NIOSH-Tiltnorm.

Schlüsselbegriffe

Leitmerkmalmethode (LMM)
Deutsches Instrument zur Gefährdungsbeurteilung bei manueller Lastenhandhabung – bewertet Lastgewicht, Körperhaltung, Häufigkeit und Ausführungsbedingungen.
NIOSH-Gleichung
Internationale Berechnungsmethode des National Institute for Occupational Safety and Health zur Ermittlung des maximal empfohlenen Lastgewichts unter gegebenen Bedingungen.
Lasthandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Deutsche Verordnung, die Arbeitgeber verpflichtet, manuelle Lastenhandhabung durch technische und organisatorische Maßnahmen zu minimieren.
Körperliche Belastung
Beanspruchung des Körpers durch Heben, Tragen, Schieben, Ziehen und wiederholende Bewegungen.
Hebehilfsmittel
Gerät oder Hilfsmittel, das die körperliche Belastung beim Heben verringert, z. B. Sackkarre, Hebeplattform oder Hubtisch.

Was das Gesetz vorschreibt

Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), erlassen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, verpflichtet Arbeitgeber dazu, die körperliche Belastung durch Heben und Tragen so weit wie möglich zu reduzieren. Die Gewerbeaufsichtsämter der Länder und die Berufsgenossenschaften überwachen und können bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Die Verordnung schreibt kein absolutes Maximalgewicht vor. Stattdessen verpflichtet sie zur Beurteilung der körperlichen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung der arbeitsmedizinischen Schutzstufenstrategie: zunächst die Quelle beseitigen (kein Heben), dann technische Maßnahmen (Hebehilfsmittel), dann organisatorische Maßnahmen (Aufgabenrotation) und erst als letztes persönliche Maßnahmen (Hebeunterweisung).

Die Leitmerkmalmethode (LMM) ist das in Deutschland anerkannte Instrument zur Risikobeurteilung. Für FM in der Praxis: Erfassen Sie alle Tätigkeiten mit Hebearbeiten (Lager, Umzugsdienst, Veranstaltungsaufbau, Reinigung). Berechnen Sie je Tätigkeit den Risikowert nach LMM. Bei erhöhtem Risiko sind Maßnahmen verpflichtend. Investieren Sie in Hebehilfsmittel (Sackkarren, Rollwagen, Hubtische) und unterweisen Sie Mitarbeitende in korrekter Hebetechnik. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen im Maßnahmenplan der Gefährdungsbeurteilung.

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