Regelgeving

Lärmschutz im Büro: Normen und Arbeitsstättenrecht

Lärm im Büro beeinträchtigt Konzentration, Produktivität und Gesundheit. Die Arbeitsstättenverordnung und die LÄRM-Richtlinie definieren Anforderungen. Für Facility Manager ist die akustische Qualität ein zunehmend strategisches Thema – besonders im Open-Space-Büro.

Deutsche Rahmenbedingungen

In Deutschland regeln die LärmVibrationsArbSchV (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) und die ASR A3.7 (Technische Regel für Arbeitsstätten – Lärm) die Anforderungen an den Lärmschutz am Arbeitsplatz. Die EU-Richtlinie 2003/10/EG setzt Mindestanforderungen. Die DIN EN ISO 3382-3 bietet den Rahmen für die Messung akustischer Parameter in Großraumbüros. Die Berufsgenossenschaft DGUV veröffentlicht Leitlinien zur Büroakustik. Das VDI-Merkblatt 2058 Blatt 3 behandelt Lärm am Arbeitsplatz in Büroräumen.

Schlüsselbegriffe

Schalldruckpegel dB(A)
Maß für Lautstärke, gewichtet nach der Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs. Für Büroarbeit ist 35–45 dB(A) der Komfortbereich.
DIN EN ISO 3382-3
Norm zur Messung akustischer Parameter in Großraumbüros, einschließlich Distanzminderungsrate und Sprachverständlichkeit.
Nachhallzeit
Zeit, die Schall benötigt, um um 60 dB abzuklingen – kurze Nachhallzeiten sind in Büros vorzuziehen.
Sprachverständlichkeit (STI)
Maß für die Verständlichkeit von Sprache auf Abstand. Im Großraumbüro ist ein niedriger STI erwünscht, um Ablenkung zu minimieren.
Schallmaskierung
Bewusst zugeführtes Hintergrundgeräusch, das störende Schallquellen überdeckt und die Sprachverständlichkeit über Distanz verringert.

Was das Recht vorschreibt

Die LärmVibrationsArbSchV setzt harte Grenzwerte für industrielle Lärmbelastung (85 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel). Für Büroarbeit gelten keine gesetzlichen dB(A)-Grenzwerte; die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A3.7 verpflichten jedoch zur Beurteilung von Lärmrisiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und zur Ergreifung von Maßnahmen bei Belästigung.

Die DIN EN ISO 3382-3 liefert den Rahmen für die akustische Qualität in Großraumbüros. Die Norm misst die Distanzminderungsrate (wie schnell Schall mit der Entfernung abnimmt), die Ablenkungsdistanz (Entfernung, ab der Sprache nicht mehr verständlich ist) und den Hintergrundschallpegel. Ein gut geplantes Großraumbüro hat eine Ablenkungsdistanz von maximal 5 Metern und einen Hintergrundpegel von 35–40 dB(A).

Für FM-Verantwortliche gilt: Bei Lärmbeschwerden von Mitarbeitenden sind Sie verpflichtet, diese ernst zu nehmen und Maßnahmen zu prüfen. Wirksame Maßnahmen sind Akustikdecken, schallabsorbierende Trennwände, Bodenbeläge statt Hartböden und Schallmaskierung. Ergänzend helfen Verhaltensvereinbarungen: Telefonieren in Telefonzellen, Besprechungen in Konferenzräumen, Stillearbeitszonen für Konzentrationsarbeit. Lassen Sie bei anhaltenden Beschwerden eine akustische Untersuchung durch ein Fachbüro durchführen.

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