Raumluftqualität: CO₂-Normen für Bürogebäude
Die CO₂-Konzentration in Büroräumen ist ein direkter Indikator für die Lüftungsleistung und damit für die Raumluftqualität. Zu hohe CO₂-Werte führen zu Ermüdung, Kopfschmerzen und verminderter Konzentrationsfähigkeit. Das Regelwerk stellt Anforderungen an die Lüftung, und das FM überwacht deren Einhaltung.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland regeln das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die DIN EN 15251 sowie die ASR A3.6 (Technische Regel für Arbeitsstätten – Lüftung) die Anforderungen an die Raumluftqualität. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt einen Richtwert von 1.000 ppm CO₂ für Innenräume; Werte über 1.400 ppm gelten als hygienisch auffällig. Die DGUV Regel 115-402 schreibt CO₂-Messgeräte für Bildungseinrichtungen vor, was als Referenz für Bürogebäude dient. Das ASHRAE-62.1-Pendant in Europa ist die DIN EN 16798-1 (Energetische Bewertung von Gebäuden – Eingangsparameter für das Innenraumklima).
Schlüsselbegriffe
- CO₂-Konzentration
- Menge an Kohlendioxid in der Luft, ausgedrückt in parts per million (ppm). Außenluft enthält ca. 420 ppm.
- Luftvolumenstrom
- Menge an Frischluft, die pro Person und Stunde zugeführt wird, ausgedrückt in m³/h oder l/s pro Person.
- ASR A3.6
- Technische Regel für Arbeitsstätten – Lüftung: konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV an die Raumluftqualität in Büros.
- Bedarfsgeführte Lüftung
- Lüftungssystem, das die Luftzufuhr automatisch anhand von CO₂-Messungen oder Präsenzerkennung anpasst.
- DIN EN 16798-1
- Europäische Norm mit Eingangsparametern für Innenraumklima und Lüftungsanforderungen – das deutsche Pendant zur ISSO-Publikation 74.
Was die Norm vorschreibt
Die Lüftungsanforderungen für Büros sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A3.6 verankert, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen werden. Die Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder sind die zuständigen Kontrollbehörden. Die DIN EN 16798-1 empfiehlt für Bürogebäude einen Mindestluftwechsel von 7–10 l/s pro Person je nach gewünschter Raumluftqualitätskategorie.
Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt als Richtwert maximal 1.000 ppm CO₂, wobei Werte bis 1.400 ppm als hygienisch auffällig gelten. Oberhalb von 1.400 ppm ist die Lüftung unzureichend; Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schläfrigkeit und verminderte Konzentration nehmen deutlich zu. Besprechungsräume sind häufig der kritische Punkt: Bei acht Personen in einem Raum für sechs steigt die CO₂-Konzentration rasch über den Richtwert.
Für das FM bedeutet dies: Prüfen Sie, ob das Lüftungssystem die erforderliche Kapazität liefert. Platzieren Sie CO₂-Messgeräte in repräsentativen Räumen und erfassen Sie die Werte über eine Arbeitswoche. Investieren Sie wenn möglich in bedarfsgeführte Lüftung: Sensoren messen den CO₂-Wert und erhöhen die Luftzufuhr automatisch. Kombinieren Sie dies mit sichtbaren CO₂-Anzeigen in Besprechungsräumen, damit Nutzer selbst eingreifen können.
Verwandte Themen
Verfolgen Sie die neuesten Nachrichten zu diesem Thema über Werkplekergonomie auf FM Radar →