Aggression und Unsicherheit im FM-Arbeitsalltag
FM-Mitarbeitende sind regelmaessig mit Aggression von Gebaeudenutzendn, Besuchern oder Dritten konfrontiert. Sicherheitspersonal, Empfangsmitarbeitende und Reinigungskraefte in oeffentlichen Gebaeuden tragen das hoechste Risiko. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Aggression zu verhindern, Mitarbeitende zu schuetzen und Betroffene nachzusorgen.
Deutsche Rahmenbedingungen
Das ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1 verpflichten Arbeitgeber, Aggressionsrisiken in der Gefaehrdungsbeurteilung zu erfassen und Gegenmassnahmen zu ergreifen. Die DGUV Information 206-009 'Arbeit und Gesundheit' und BGI/GUV-I 8681 'Handlungsempfehlungen fuer Praevention und Nachsorge' geben konkrete Handlungsanleitungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schuetzt vor Belaeestigung am Arbeitsplatz. Die CAO-aehnlichen Tariffvertraege im Sicherheitsgewerbe (BDSW) und in der Gebaeudereinigung (RGS) enthalten spezifische Bestimmungen zu Sicherheit und Praevention.
Schlüsselbegriffe
- Aggression am Arbeitsplatz
- Jede Form verbaler oder koerperlicher Aggression, Drohung oder Einschuechterung, der Mitarbeitende bei der Ausuebung ihrer Arbeit ausgesetzt sind.
- Aggressionsprotokoll
- Festgelegte Strategie, die beschreibt, wie die Organisation Aggression verhindert, wie Mitarbeitende bei einem Vorfall handeln sollen und wie die Nachsorge organisiert ist.
- Nachsorge nach Vorfall
- Betreuung eines Mitarbeitenden nach einem Aggressionsvorfall: erstes Gespraech durch die Fuehrungskraft, ggf. professionelle Hilfe durch Betriebssozialberatung oder Betriebsarzt.
- Strafanzeige
- Erstattung einer Anzeige bei der Polizei im Namen des Mitarbeitenden oder gemeinsam mit ihm; der Arbeitgeber unterstuetzt aktiv.
Was das Gesetz verlangt
Sie sind verpflichtet, Aggressionsrisiken in der Gefaehrdungsbeurteilung zu erfassen und Gegenmassnahmen zu ergreifen. Das umfasst praeventive Massnahmen (Training in Deeskalation, physische Massnahmen wie ein Empfangstresen oder Fluchtroute), ein Aggressionsprotokoll und Nachsorge nach Vorfaellen. Das Gewerbeaufsichtsamt beurteilt, ob die Massnahmen konkret und wirksam sind.
Fuer FM-Mitarbeitende in oeffentlichen Gebaeuden (Krankenhaeuser, Rathaeuser, Bahnhoefe) ist das Risiko erhoecht. Der Arbeitgeber muss diese Mitarbeitenden gezielt in der Erkennung von Eskalation und in Deeskalationstechniken schulen. Physische Massnahmen - eine Fluchtroute hinter dem Empfang, ein Alarmknopf, Kameraüberwachung - ergaenzen den Schutz. Die Gestaltung des Empfangs oder des Portierhauses ist eine FM-Verantwortung, die direkt zur Sicherheit der Mitarbeitenden beitraegt.
Nach einem Vorfall ist der Arbeitgeber verpflichtet, Nachsorge zu leisten. Die direkte Fuehrungskraft fuehrt ein Aufnahmegespraech; bei schweren Vorfaellen wird der Betriebsarzt oder der betriebliche Sozialberatung eingeschaltet. Erfassen Sie jeden Vorfall in einem Protokoll - nicht nur fuer das Gewerbeaufsichtsamt, sondern auch um Muster zu erkennen.
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