Arbeitsschutzgesetz: Arbeitgeberpflichten fuer FM
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das gesetzliche Fundament fuer sicheres und gesundes Arbeiten in Deutschland. Das Gesetz legt Pflichten fest, die zu einem grossen Teil vom oder in Zusammenarbeit mit dem Facility Management umgesetzt werden. Kenntnis dieser Pflichten ist fuer jeden FM-Fachmann unerlasslich.
Deutsche Rahmenbedingungen
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde zuletzt 2022 im Rahmen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes angepasst. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Bestellung von Betriebsaerztинen und Fachkraeften fuer Arbeitssicherheit. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und ihre Mitgliedsberufsgenossenschaften erlassen Unfallverhuetungsvorschriften (DGUV-Vorschriften). Die Bundesanstalt fuer Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) publiziert technische Regeln und Forschungsergebnisse. Bei schweren Arbeitsunfaellen ist der Arbeitgeber meldepflichtig gegenueber der Berufsgenossenschaft. Staatliche Gewerbeaufsichtsamter der Laender ueberwachen die Einhaltung.
Schlüsselbegriffe
- Sorgfaltspflicht
- Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, fuer sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen und aktive Praevention zu betreiben.
- Arbeitsschutzkonzept
- Gesamtheit der Ziele, Massnahmen und Verfahren, mit denen der Arbeitgeber Arbeitsrisiken steuert. Muss schriftlich dokumentiert sein.
- Meldepflicht
- Pflicht, Arbeitsunfaelle mit Todesfolge, schweren Verletzungen oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfaehigkeit der Berufsgenossenschaft zu melden.
- Unterweisung
- Pflicht, Mitarbeitende ueber die Risiken ihrer Taetigkeit zu informieren und in sicheren Arbeitsverfahren zu schulen; mindestens einmal jaehrlich.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Pflicht- und Angebotsvorsorge durch den Betriebsarzt gemaess Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).
Was das Gesetz verlangt
Das ArbSchG legt sechs Kernpflichten fest, die das FM direkt betreffen. Erstens: Fuehrung eines aktiven Arbeitsschutzkonzepts zur Vermeidung oder Verringerung von Arbeitsrisiken. Zweitens: Durchfuehrung einer Gefaehrdungsbeurteilung mit Massnahmenplan. Drittens: Bestellung mindestens einer Fachkraft fuer Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes (nach ASiG). Viertens: Organisation des Brandschutzes und der Ersten Hilfe. Fuenftens: Gewaehrleistung arbeitsmedizinischer Vorsorge. Sechstens: regelmaessige Unterweisungen der Mitarbeitenden.
Die Sorgfaltspflicht ist eine offene Norm: Der Arbeitgeber muss alle vernuenftigerweise moeglichen Massnahmen treffen, um Risiken zu vermeiden. Bei einem Arbeitsunfall beurteilt das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft, ob die Sorgfaltspflicht erfuellt wurde. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber - Sie muessen nachweisen koennen, dass Sie die Risiken kannten, Massnahmen ergriffen hatten und die Einhaltung ueberwachten.
Fuer den Facility Manager bedeutet das konkret: Sorgen Sie dafuer, dass die Gefaehrdungsbeurteilung aktuell ist und der Massnahmenplan umgesetzt wird. Stellen Sie sicher, dass Fluchtwege frei sind, Notbeleuchtung funktioniert, Feuerschutzeinrichtungen geprueft sind und Ersthelfer geschult sind. Dokumentieren Sie alles: Pruefungen, Wartungen, Schulungen und Vorfaelle.
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