Branchenregelung Arbeitsschutz fuer den FM-Sektor
Eine Branchenregelung (Branchenregel) ist ein sektorspezifisches Dokument, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam festlegen, wie sie die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes erfuellen. Fuer den Facility-Sektor sind mehrere solcher Regeln relevant. Sie bieten konkrete Loesungen fuer Arbeitsrisiken, die in der taeglichen FM-Praxis auftreten.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland werden Branchenregeln von den Berufsgenossenschaften (DGUV) und Unfallkassen in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern erarbeitet und als DGUV-Informationen, DGUV-Regeln oder Technische Regeln fuer Betriebssicherheit (TRBS) veroeffentlicht. Fuer den FM-Sektor sind insbesondere relevant: DGUV Vorschrift 1 (Grundsaetze der Praevention), BGW-Branchenregel fuer die Reinigungsbranche, VBG-Regelwerk fuer Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen sowie die DGUV Information 203-077 fuer technisches Gebaeudemanagement. Das ASiG verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung von Sifa und Betriebsarzt.
Schlüsselbegriffe
- DGUV-Vorschrift / Regel
- Sektorspezifisches Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit konkreten Massnahmen zur Erfullung der ArbSchG-Anforderungen.
- Schutzziel
- Gesetzliche Anforderung, die das zu erreichende Ergebnis beschreibt, ohne die Methode vorzuschreiben. Branchenregeln geben dem Sektor Freiheit bei der Methodenwahl.
- Referenzmassnahme
- Nach Genehmigung durch die DGUV gilt die Branchenregel als Massstab: Anwendung der beschriebenen Massnahmen wird als Erfullung der gesetzlichen Anforderungen angesehen.
- Branchenspezifische Norm
- Vereinbarung innerhalb des Sektors ueber das angestrebte Sicherheitsniveau fuer ein spezifisches Risiko, festgelegt in der Branchenregel.
Was das Gesetz verlangt
Das ArbSchG bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Moeglichkeit, sektorspezifische Vereinbarungen ueber die Erfullung gesetzlicher Arbeitsschutzanforderungen zu treffen. Diese Vereinbarungen werden in DGUV-Regeln oder Branchenregeln festgehalten. Nach Pruefung und Veroeffentlichung durch die DGUV gelten sie als Referenz bei Betriebsinspektionen.
Fuer den FM-Sektor sind mehrere Regelwerke relevant. Die DGUV-Branchenregel fuer Reinigung und Gebaeudereinigung behandelt koerperliche Belastung, Gefahrstoffe, Arbeitsdruck und Arbeiten auf Leitern. Das VBG-Regelwerk fuer Bewachung adressiert Aggression, Nachtarbeit und Arbeitsdruck. Das DGUV-Regelwerk fuer Betriebsgaststaetten und Catering behandelt koerperliche Belastung, Schnitt- und Brandwunden sowie Hygiene. Als FM-Organisation, die all diese Disziplinen koordiniert, muessen Sie die relevanten Regelwerke kennen und anwenden.
Nutzen Sie die Branchenregeln als Quelle bei der Erstellung der Gefaehrdungsbeurteilung und des Massnahmenplans. Die Regelwerke enthalten konkrete Loesungsansaetze, die von der Branche als wirksam anerkannt werden. Beachten Sie, dass die Branchenregel ein Mindestniveau beschreibt - wenn Ihre Risikoanalyse zusaetzliche Massnahmen erfordert, sind Sie verpflichtet, diese zu ergreifen.
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