Gefaehrdungsbeurteilung fuer das Facility Management
Die Gefaehrdungsbeurteilung (GB) ist das gesetzlich vorgeschriebene Instrument, mit dem eine Organisation alle Arbeitsrisiken systematisch erfasst. Fuer das Facility Management ist die GB besonders relevant: FM verwaltet die physische Umgebung, in der sich Risiken manifestieren, und ist oft fuer die Umsetzung von Massnahmen verantwortlich.
Deutsche Rahmenbedingungen
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG Paragraf 5) verpflichtet jeden Arbeitgeber mit Personal zur Durchfuehrung einer Gefaehrdungsbeurteilung. Sie muss dokumentiert werden (Paragraf 6 ArbSchG) und bei wesentlichen Aenderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Die Berufsgenossenschaften stellen branchenspezifische Instrumente und Checklisten bereit. Die DGUV Information 211-005 und die TRBS (Technische Regeln fuer Betriebssicherheit) bieten vertiefende Handlungshilfen. In der FM-Praxis sind die Gefaehrdungsbeurteilungen fuer Reinigungsarbeiten (BGW), technischen Betrieb (BG RCI) und Bueroarbeit (BAuA) besonders relevant.
Schlüsselbegriffe
- Gefaehrdungsermittlung
- Systematische Identifikation aller Gefahren und Risikofaktoren am Arbeitsplatz: von physischen Risiken (Sturz, Heben) bis psychosozialer Belastung.
- Risikobewertung
- Beurteilung von Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit jedes identifizierten Risikos. Grundlage fuer die Priorisierung im Massnahmenplan.
- Massnahmenplan
- Pflichtbestandteil der Gefaehrdungsbeurteilung: konkrete Uebersicht von Massnahmen, Verantwortlichen und Terminen zur Risikosteuerung.
- Dokumentationspflicht
- Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der Gefaehrdungsbeurteilung ab einem Mitarbeitenden; muss fuer Kontrollen durch Behoerden zugaenglich sein.
- Branchenspezifische GB
- Von der Berufsgenossenschaft freigegebenes, sektorspezifisches Instrument, das die Durchfuehrung der Gefaehrdungsbeurteilung vereinfacht.
Was das Gesetz verlangt
Die Gefaehrdungsbeurteilung muss alle Arbeitsrisiken abdecken, denen Mitarbeitende ausgesetzt sind. Fuer FM-Organisationen umfasst das typischerweise: Sturzgefahr (Hoehenarbeiten, glatte Boeden), Heben und Tragen (Umzuege, Lieferungen), Gefahrstoffe (Reinigungsmittel, Asbest), Raumklima (Temperatur, Lueftung, CO2), Laerm, Arbeitsdruck und psychosoziale Belastung sowie Risiken beim Umgang mit Maschinen und Anlagen.
Die Gefaehrdungsbeurteilung ist kein einmaliges Vorhaben, sondern ein lebendes Dokument. Sie sind verpflichtet, die GB bei wesentlichen Aenderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren: bei Umbauten, neuen Produktionslinien, Reorganisationen oder schweren Unfaellen. In der Praxis empfiehlt sich eine jaehrliche Ueberpruefung. Der Massnahmenplan muss konkret sein: je Risiko eine Massnahme, eine verantwortliche Person und ein Termin.
Die Fachkraft fuer Arbeitssicherheit (Sifa) spielt eine zentrale Rolle bei der Gefaehrdungsbeurteilung. Sie koordiniert die Bestandsaufnahme, begleitet die Bewertung und ueberwacht die Umsetzung des Massnahmenplans. In vielen FM-Organisationen ist die Sifa ein Mitarbeitender mit einer ergaenzenden Sicherheitsfachausbildung. Der Betriebsrat hat bei der Gefaehrdungsbeurteilung ein Mitbestimmungsrecht gemaess Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
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