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Massnahmenplan zur Gefaehrdungsbeurteilung: FM-Leitfaden

Der Massnahmenplan ist die handlungsorientierte Fortsetzung der Gefaehrdungsbeurteilung. Waehrend die GB die Risiken erfasst, beschreibt der Massnahmenplan, wie diese gesteuert werden. Er ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das konkret, umsetzbar und aktuell sein muss. Fuer den Facility Manager ist er der Fahrplan zu einer sicheren Arbeitsumgebung.

Deutsche Rahmenbedingungen

Der Massnahmenplan ist ein Pflichtbestandteil der Gefaehrdungsbeurteilung gemaess ArbSchG Paragraf 6. Das Gewerbeaufsichtsamt prueft bei Kontrollen nicht nur, ob eine Gefaehrdungsbeurteilung vorliegt, sondern auch ob der Massnahmenplan erstellt, aktuell und in Umsetzung ist. Die BAuA stellt Mustervorlagen bereit. Der Betriebsrat hat gemaess BetrVG Paragraf 87 Mitbestimmungsrecht bei Massnahmen des Gesundheitsschutzes. Die Berufsgenossenschaften (DGUV) bieten Beratung und Musterplaene fuer verschiedene Branchen an.

Schlüsselbegriffe

STOP-Prinzip
Gesetzliche Rangfolge der Schutzmassnahmen: Substitution, Technische Massnahmen, Organisatorische Massnahmen, Persoenliche Schutzausruestung (PSA).
Substitution
Ersatz eines Gefahrstoffs oder gefaehrlichen Verfahrens durch eine weniger gefaehrliche Alternative. Oberste Schutzstufe gemaess STOP-Prinzip.
Kollektive Schutzmassnahme
Massnahme, die alle Mitarbeitenden schuetzt, wie Absaugung, Abschirmung oder organisatorische Eingriffe.
Persoenliche Schutzausruestung (PSA)
Letzte Schutzstufe: Gehoerschutz, Handschuhe, Atemschutz. Nur wenn Substitution und kollektive Massnahmen nicht ausreichend sind.
Priorisierung
Rangordnung von Risiken nach Schwere und Wahrscheinlichkeit. Hohe Risiken erhalten Vorrang im Massnahmenplan.

Anwendung in der Praxis

Strukturieren Sie den Massnahmenplan als Tabelle mit fuenf Spalten: Gefaehrdung, Massnahme, Verantwortliche Person, Termin und Status. Uebernehmen Sie jedes Risiko aus der Gefaehrdungsbeurteilung, das eine Schutzmassnahme erfordert. Priorisieren Sie nach dem Risikoscore (Schwere x Eintrittswahrscheinlichkeit) und beginnen Sie mit den hoechsten Risiken.

Befolgungen Sie das STOP-Prinzip bei der Wahl der Massnahmen. Kann das Risiko an der Quelle beseitigt werden? Wenn ein Reinigungsmittel schaedliche Daempfe abgibt, ist die erste Wahl eine weniger gefaehrliche Alternative. Falls Substitution nicht moeglich ist: kollektive Massnahmen (Absaugung, Abschirmung, Taakroulierung). Erst als letzten Schritt persoenliche Schutzausruestung.

Weisen Sie je Massnahme eine verantwortliche Person namentlich zu. Setzen Sie realistische, aber ambitionierte Termine. Beurteilen Sie den Fortschritt vierteljahrehlich und passen Sie den Plan bei geaenderten Umstaenden an. Der Massnahmenplan ist kein Archivdokument, sondern ein Arbeitsdokument. Besprechen Sie den Fortschritt im periodischen Austausch mit der Sifa, dem Betriebsarzt und dem Betriebsrat.

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