Psychische Belastung im FM
Psychische Belastung - Arbeitsdruck, Aggression, Mobbing, sexuelle Belaestigung und Diskriminierung - ist die haeufigste Ursache von arbeitsbedingtem Krankenstand in Deutschland. FM-Mitarbeitende stehen oft an der Front: Reinigungskraefte, Sicherheitspersonal und Empfangsmitarbeitende haben es mit Zeitdruck, unregelmassigen Diensten und gelegentlich aggressivem Verhalten von Gebaeudennutzenden zu tun.
Deutsche Rahmenbedingungen
Das ArbSchG Paragraf 5 verpflichtet Arbeitgeber, psychische Belastungen als Teil der Gefaehrdungsbeurteilung zu ermitten. Die DGUV Vorschrift 1 und die GDA-Leitlinie 'Psychische Gesundheit' geben die Handlungsgrundlage vor. Die Bundesanstalt fuer Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veroeffentlicht regelmaessig die BIBB/BAuA-Erwerbstatigenbefragung mit Daten zu psychischer Belastung. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) wird von gesetzlichen Krankenkassen nach SGB V Paragraf 20b gefoerdert. In der Reinigungsbranche ist die Branche-Berufsgenossenschaft BGW zentraler Ansprechpartner.
Schlüsselbegriffe
- Psychische Gefaehrdung
- Sammelbezeichnung fuer Arbeitsdruck, Aggression, Mobbing, sexuelle Belaestigung und Diskriminierung, die arbeitsbedingten Stress verursachen.
- Arbeitsdruck
- Das Ungleichgewicht zwischen Arbeitsanforderungen und den verfuegbaren Mitteln (Zeit, Wissen, Unterstuetzung). Haeufigste Form psychischer Belastung im FM.
- Vertrauensperson
- Beauftragte Person, an die sich Mitarbeitende mit Beschwerden ueber unerwuenschtes Verhalten wenden koennen. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber stark empfohlen.
- Beschwerdestelle (AGG)
- Pflichteinrichtung gemaess Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Paragraf 13, an die Mitarbeitende Beschwerden ueber Benachteiligungen richten koennen.
Was das Gesetz verlangt
Das ArbSchG verpflichtet Sie, psychische Belastungen in der Gefaehrdungsbeurteilung zu erfassen und Massnahmen zu ergreifen. Die DGUV-Vorschriften spezifizieren, dass der Arbeitgeber eine Strategie verfolgen muss, die darauf abzielt, psychische Belastungen zu verhindern oder zu verringern. Das Gewerbeaufsichtsamt prueft, ob diese Strategie dokumentiert, die Gefaehrdungsbeurteilung psychische Risiken enthalt und der Massnahmenplan konkrete Schutzmassnahmen nennt.
Fuer FM-Organisationen liegen die psychischen Gefaehrdungen an spezifischen Stellen. Reinigungspersonal erlebt Arbeitsdruck durch enge Leistungszeiten und koerperlich schwere Arbeit. Sicherheitsmitarbeitende sehen sich mit Aggression von Besuchern und der psychischen Belastung von Nachtdiensten konfrontiert. Empfangsmitarbeitende sind erster Ansprechpartner bei Beschwerden und Konflikten.
Konkret verlangt das Gesetz: Unterweisungen zu psychischen Gefaehrdungen, ein Meldeverfahren fuer unerwuenschtes Verhalten, die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach AGG und strukturiertes Monitoring des Arbeitsdrucks. Die Gewerbeaufsicht beurteilt nicht nur die Strategie auf dem Papier, sondern auch die tatsaechliche Situation im Betrieb.
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