Sicherheitsbeauftragter im Facility Management
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist nach DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. In FM-Organisationen ist diese Rolle natuerlich positioniert: Der Sicherheitsbeauftragte kennt die Gebaeude, Anlagen und Risiken. Die Funktion verbindet Kenntnisse des Arbeitsschutzes mit dem taeglichen Betrieb.
Deutsche Rahmenbedingungen
Der Sicherheitsbeauftragte ist nach DGUV Vorschrift 1 Paragraf 20 Pflicht. Ergaenzend besteht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft fuer Arbeitssicherheit (Sifa) und eines Betriebsarztes. Die Berufsgenossenschaften bieten Grundausbildungen fuer Sicherheitsbeauftragte an, die in der Regel ein bis zwei Tage dauern. Die DGUV Information 211-005 beschreibt die Aufgaben detailliert. Ergaenzende Qualifikationen wie der 'Fachwirt fuer Sicherheit' oder der 'Meister fuer Schutz und Sicherheit' vertiefen die Kompetenz.
Schlüsselbegriffe
- Sicherheitsbeauftragter
- Ehrenamtliche Funktion gemaess DGUV Vorschrift 1; unterstuetzt den Arbeitgeber bei der Praevention und foerdert sicherheitsgerechtes Verhalten im Betrieb.
- Fachkraft fuer Arbeitssicherheit (Sifa)
- Gesetzlich nach ASiG vorgeschriebene Fachkraft, die den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit beraet.
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gremium aus Arbeitgeber, Betriebsarzt, Sifa, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsrat; pflichtmaessig bei mehr als 20 Beschaeftigten.
- Unkuendbarkeitschutz
- Sicherheitsbeauftragte geniessen Schutz vor Benachteiligung wegen ihrer Taetigkeit; sichert die Unabhaengigkeit der Funktion.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Der Sicherheitsbeauftragte hat drei Aufgabenbereiche. Erstens: Unterstuetzung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmassnahmen. Er oder sie beobachtet die Arbeitsbedingungen, prueft das Tragen persoenlicher Schutzausruestung und meldet Maengel an die Fuehrungskraft oder die Sifa. Zweitens: Kommunikation und Foerderung der Sicherheitskultur. Der Sicherheitsbeauftragte ist die Bruecke zwischen Belegschaft und Management - er oder sie spricht Sicherheitsprobleme an, bevor sie zu Unfaellen fuehren.
Drittens: Mitwirkung bei Gefaehrdungsbeurteilungen und Unfallanalysen. Der Sicherheitsbeauftragte kennt die Arbeitsrealitaet auf dem Boden und bringt praxisnahes Wissen in die Analyse. Nach Unfaellen oder Beinaheunfaellen hilft er oder sie, Ursachen zu ermitteln und kuenftige Vorfaelle zu verhindern.
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten umfasst in der Regel einen ein- bis zweitagigen Grundkurs der Berufsgenossenschaft. Fuer FM-Fachleute, die in die Sifa-Rolle aufsteigen moechten, bietet die berufsbegleitende Sifa-Ausbildung nach DGUV Grundsatz 300 einen strukturierten Weg. Die IFMA Deutschland und GEFMA erkennen Sicherheitskompetenz als Bestandteil des FM-Kompetenzprofils an.
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