Regelgeving

Schalldämmung von Besprechungsräumen: Normen und Vorgehen

Ein Besprechungsraum, in dem jedes Gespräch auf dem benachbarten Großraumbüro hörbar ist, erfüllt seinen Zweck nicht. Schallschutz schützt sowohl die Vertraulichkeit von Besprechungen als auch die Konzentration der umliegenden Mitarbeitenden. Die Normen sind klar, doch die Praxis zeigt häufig Defizite.

Deutsche Rahmenbedingungen

Die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) stellt Mindestanforderungen an die Schalldämmung zwischen Räumen mit unterschiedlicher Nutzung. Die DIN EN ISO 22955 (Akustik von Büroumgebungen) gibt ergänzende Empfehlungen für akustisches Bürodesign, einschließlich Besprechungsräumen. Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.7 (Lärm) stellt Anforderungen an die Begrenzung von Lärmbelastungen am Arbeitsplatz. Das DGUV-Kompendium Büro gibt Orientierungswerte für Schallschutz in verschiedenen Büroräumen. In der Praxis erfüllen viele Besprechungsräume in deutschen Büros die gewünschten Schallschutzwerte nicht, insbesondere bei Umbauten mit unvollständiger Verglasung oder Plenumöffnungen.

Schlüsselbegriffe

Luftschalldämmung (Rw)
Maß für die Schalldämmleistung einer Trennwand, ausgedrückt in Dezibel. Höher ist besser.
Sprachprivacy
Grad, in dem Gespräche in einem Raum außerhalb dieses Raumes nicht verständlich sind.
Plenumübertragung
Schallübertragung über den offenen Bereich oberhalb einer Abhangdecke; häufiges Problem bei Besprechungsräumen.
DIN 4109
Deutsche Norm für Schallschutz im Hochbau; stellt Mindestanforderungen an Schallschutz zwischen Räumen unterschiedlicher Nutzung.
Flankenübertragung
Schallübertragung über Konstruktionsteile neben der Trennwand, wie Boden, Decke oder angrenzende Wände.

Was das Gesetz fordert

Die DIN 4109 stellt Mindestanforderungen an Schalldämmung zwischen Räumen mit unterschiedlicher Nutzung. Für Besprechungsräume in Büros gibt es keinen spezifischen gesetzlichen Mindestwert, aber die ASR A3.7 verpflichtet Sie, Gesundheitsrisiken durch Lärm zu vermeiden, und die DIN EN ISO 22955 liefert Orientierungswerte. In der Praxis streben Organisationen einen Rw-Wert von mindestens 40 dB für Standard-Besprechungsräume und mindestens 45 dB für Boardrooms und Räume an, in denen vertraulich gesprochen wird.

Die häufigsten Isolationsprobleme sind Plenumübertragung, unzureichende Abdichtung bei Türen und Glasfassaden, die nicht bis zur Tragkonstruktion durchgehen. Bei Plenumübertragung gelangt Schall über die Abhangdecke aus dem Besprechungsraum in den angrenzenden Bürobereich. Die Lösung ist das Einbauen einer Plenumbarriere: einer schalldämmenden Platte oberhalb der Abdecke.

Lassen Sie bei Zweifeln eine akustische Messung gemäß DIN EN ISO 16283 durchführen. Die Messung zeigt den tatsächlichen Dämmwert und identifiziert Schwachstellen. Verbesserungen reichen von einfach (Türdichtung erneuern, Türschließer einstellen) bis aufwändig (Verglasung austauschen, Plenumbarriere einbauen). Nehmen Sie Schallschutzanforderungen in das Leistungsverzeichnis bei Neubau oder Umbau auf.

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