Baugenehmigung und Brandschutz bei Umbaumaßnahmen
Bei Umbaumaßnahmen, die den Brandschutz eines Gebäudes beeinflussen, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Als Facility Manager müssen Sie rechtzeitig erkennen, wann ein Antrag notwendig ist.
Deutsche Rahmenbedingungen
Die Baugenehmigung wird in Deutschland von der zuständigen Baubehörde (Bauordnungsamt) der jeweiligen Gemeinde auf Basis der Landesbauordnung erteilt. Die Feuerwehr und ggf. ein Prüfsachverständiger für Brandschutz (ZP-Bau) werden im Verfahren beteiligt. Für Sonderbauten ist ein von einem ZP-Bau geprüfter Brandschutznachweis vorzulegen. Das Baugenehmigungsverfahren läuft in vielen Bundesländern digital über die Digitalen Baugenehmigungsportale. Viele FM-Organisationen beauftragen einen zugelassenen Brandschutzplaner (Mitglied der Architektenkammer mit Eintrag Brandschutz) für die Erstellung der Brandschutznachweise bei der Antragstellung.
Schlüsselbegriffe
- Baugenehmigung
- Die behördliche Genehmigung für Baumaßnahmen, die die tragende Konstruktion oder den Brandschutz eines Gebäudes beeinflussen.
- Landesbauordnung
- Länderspezifisches Gesetz, das das Genehmigungssystem für Bauen und Nutzung sowie die technischen Brandschutzanforderungen regelt.
- Prüfsachverständiger (ZP-Bau)
- Zugelassener Sachverständiger nach Landesrecht, der Brandschutz- und Standsicherheitsnachweise prüft und technische Anlagen abnimmt.
- Brandschutznachweis
- Bericht eines spezialisierten Planungsbüros, der nachweist, dass ein Umbau die Brandschutzanforderungen erfüllt, einschließlich Berechnungen und Zeichnungen.
- Digitales Baugenehmigungsportal
- Online-Portal, über das Bauanträge in immer mehr Bundesländern digital eingereicht und bearbeitet werden.
Was das Recht vorschreibt
Nicht jede Umbaumaßnahme erfordert eine Baugenehmigung, aber sobald Tragwerk oder Brandschutzeinrichtungen geändert werden, ist in der Regel ein Antrag notwendig. Denken Sie an: Durchbrüche in Brandabschnittstrennungen, Änderungen von Rettungswegen, Vergrößerung von Brandabschnitten oder Änderung der Nutzungsart. Die Baubehörde prüft nach Landesbauordnung; die Feuerwehr berät zu den brandschutztechnischen Aspekten.
Beim Antrag legen Sie Brandschutzzeichnungen mit dem Bestand und der neuen Situation vor: Brandabschnitte, Rettungswege, feuerhemmende Trennwände und Anlagen. Bei komplexeren Umbaumaßnahmen ist ein Brandschutznachweis erforderlich. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei regulären Anträgen erfahrungsgemäß acht bis zwölf Wochen.
Für Facility Manager ist es entscheidend, bei jedem Umbauprojekt vorab zu prüfen, ob Brandschutzeinrichtungen betroffen sind. Schalten Sie bei Zweifeln einen Brandschutzplaner in der Entwurfsphase ein. Das nachträgliche Beheben von Brandschutzmängeln nach einer Kontrolle ist erheblich teurer als die vorausschauende Berücksichtigung im Entwurf.
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