Bauordnungsrecht: Brandschutzanforderungen für das FM
Das deutsche Bauordnungsrecht enthält die technischen Mindestvorschriften für den Brandschutz in Gebäuden. Für Facility Manager bildet dies das gesetzliche Fundament jeder Brandschutzakte. Bei Umbauten, Umnutzungen oder neuen Einrichtungen müssen Sie stets auf diese Anforderungen zurückgreifen.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland ist das Bauordnungsrecht Ländersache. Die Musterbauordnung (MBO) dient als Grundlage; die Bundesländer erlassen eigene Bauordnungen (z.B. BayBO, BauO NRW, HBauO). Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (MLüAR) und die Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) ergänzen die Landesbauordnungen. Für die Überwachung sind die Bauordnungsämter der Kommunen zuständig; die Feuerwehr wirkt bei der Baugenehmigung beratend mit. Technische Prüfungen werden von zugelassenen Sachverständigen (ZP-Bau nach jeweiligem Landesrecht) durchgeführt.
Schlüsselbegriffe
- Brandabschnitt
- Ein Teil eines Gebäudes, der durch feuerbeständige Trennkonstruktionen begrenzt ist, um die Brandausbreitung für eine festgelegte Zeit zu verhindern.
- Feuerwiderstandsdauer
- Die Zeit in Minuten, in der eine Trennkonstruktion dem Brand standhält. Typisch: F30, F60, F90 oder F120 (30/60/90/120 Minuten).
- Nutzungsart
- Die Einordnung eines Gebäudes nach Nutzungstyp (Büro, Versammlungsstätte, Pflege, Industrie), die bestimmt, welche Brandschutzanforderungen gelten.
- Rettungsweglänge
- Die maximale Entfernung, die eine Person bis zum nächsten sicheren Ausgang zurücklegen muss. Die Landesbauordnungen legen pro Nutzungsart Maximalwerte fest.
- Notausgang / Sicherheitsbeleuchtung
- Bei Stromausfall automatisch einschaltende Beleuchtung der Rettungswege gemäß DIN EN 1838 und DIN VDE 0108-100; Mindestbeleuchtungsstärke 1 Lux auf Fußbodenniveau.
- Musterbauordnung (MBO)
- Vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) koordinierte Mustervorschrift für die Landesbauordnungen, die weitgehend harmonisierte Brandschutzanforderungen schafft.
Was das Recht vorschreibt
Die Landesbauordnungen stellen Anforderungen auf drei Ebenen. Erstens bauliche Anforderungen: die Feuerwiderstandsdauer tragender Konstruktionen (F90 oder höher je nach Gebäudeklasse), die Größe von Brandabschnitten (in Bürogebäuden üblicherweise maximal 1.600 m²) und die Feuerwiderstandsdauer von Trennwänden. Zweitens anlagentechnische Anforderungen: je nach Nutzungsart und Personenzahl sind Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und Alarmierungsanlagen vorgeschrieben. Drittens Rettungswegvorschriften: maximale Laufdistanzen, Mindestbreite von Türen und Fluren sowie das Vorhandensein von Sicherheitsbeleuchtung.
Für Sie als Facility Manager sind insbesondere die Instandhaltungspflichten relevant. Die Landesbauordnungen verpflichten den Eigentümer oder Betreiber, Brandschutzeinrichtungen in dem Zustand zu erhalten, der bei Errichtung oder Umbau gefordert war. Eine Brandschutztür, die nicht mehr richtig schließt, eine durchbrochene Trennwand für eine Kabeltrasse oder ein blockierter Notausgang sind allesamt Verstöße gegen die Instandhaltungspflicht.
Die Baubehörde kann bei Feststellung eine Ordnungsverfügung oder Nutzungsuntersagung erlassen. Dokumentieren Sie daher jede Änderung an Brandabtrennungen, Anlagen und Rettungswegen in Ihrer Gebäudeakte.
Verwandte Themen
Verfolgen Sie die neuesten Nachrichten zu diesem Thema über Brandveiligheidscompliance auf FM Radar →