Regelgeving

Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 im FM

Eine Brandmeldeanlage (BMA) erkennt Brände in einem frühen Stadium und alarmiert Personen und Einsatzkräfte. DIN 14675 ist die deutsche Norm, die Anforderungen an Konzeption und Ausführung stellt. Für Facility Manager ist die BMA eine der kritischsten Anlagen im Gebäude.

Deutsche Rahmenbedingungen

In Deutschland schreiben die Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen Brandmeldeanlagen für bestimmte Gebäude vor: Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Hotels und Industriegebäude ab bestimmten Größen. DIN 14675 (Brandmeldeanlagen — Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Betrieb) ist die maßgebliche Norm. Prüfungen erfolgen durch VdS-anerkannte oder VDE-zertifizierte Sachverständige. Die Aufschaltung zur Feuerwehr erfolgt über zugelassene Einbruch- und Überfallmeldeanlagen-Leitstellen (EMA-Leitstellen) oder direkt auf die Leitstelle der Feuerwehr. Ungewollte Auslösungen sind ein zentrales Thema: Die Feuerwehr kann bei zu hoher Fehlalarmquote Maßnahmen bis hin zur Aufschaltsperre verhängen.

Schlüsselbegriffe

DIN 14675
Deutsche Norm für Brandmeldeanlagen, die Anforderungen an Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung festlegt.
Schutzumfang
Die Festlegung, welche Bereiche eines Gebäudes durch die BMA überwacht werden (Voll-, Teil- oder Teilbereichsschutz).
Aufschaltung
Die automatische Weiterleitung eines Brandalarms an die Feuerwehrleitstelle über eine zugelassene Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG).
Ungewollte Auslösung
Brandmeldung, die nicht durch Brand verursacht wird. Eine hohe Rate kann zur Aufschaltsperre durch die Feuerwehr führen und die Brandmeldefähigkeit des Gebäudes gefährden.
Instandhaltungsnachweis
Von einer anerkannten Prüfstelle ausgestelltes Prüfprotokoll, das bestätigt, dass die BMA DIN 14675 entspricht und korrekt funktioniert.
ÜAG / ÜAZ
Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen / Übertragungsanlage zur Feuerwehr: zugelassene Technik für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Leitstelle.

Was das Recht vorschreibt

Wenn eine Landesbauordnung oder Sonderbauverordnung eine BMA vorschreibt, muss diese DIN 14675 entsprechen. Die Norm bestimmt auf Basis der Nutzungsart den erforderlichen Schutzumfang: Bei Pflegeheimen und Krankenhäusern ist in der Regel Vollschutz mit automatischer Aufschaltung erforderlich; bei kleineren Gebäuden können Handmelder ausreichen. Die BMA muss von einem nach DIN 14675 zertifizierten Errichterunternehmen geplant und installiert werden.

Als Facility Manager organisieren Sie die Instandhaltung gemäß dem Instandhaltungsvertrag. Täglich prüfen Sie, ob die BMA-Zentrale im Normalbetrieb steht. Monatlich testen Sie stichprobenartig Melder und die Kommunikation mit der Leitstelle. Jährlich lassen Sie eine vollständige Wartung und Inspektion durch ein zugelassenes Unternehmen durchführen.

Ein häufiges Problem ist die Zahl ungewollter Auslösungen. Übersteigt diese einen bestimmten Wert, kann die Feuerwehr Maßnahmen bis zur Aufschaltsperre verhängen. Erfassen Sie jede ungewollte Auslösung, analysieren Sie die Ursache und ergreifen Sie Korrekturmaßnahmen. Häufige Ursachen sind Staub, Dampf, Bauarbeiten und falsch positionierte Melder.

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