Brandschutz in Pflegeeinrichtungen: Spezifische FM-Anforderungen
Pflegeeinrichtungen stellen besondere Anforderungen an den Brandschutz durch die Anwesenheit eingeschränkt selbstrettungsfähiger Bewohner und Patienten. Der Facility Manager in der Pflege muss horizontale Evakuierung, angepasste Kompartimentierung und eine verstärkte Brandschutzhelfer-Organisation berücksichtigen.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland fallen Pflegeeinrichtungen mit Bettenbereich unter die strengsten Sonderbauverordnungen der Länder (z.B. HeimBO Bayern, PflegeEinrVO Baden-Württemberg). Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und die Heimaufsichtsbehörden prüfen Brandschutz als Bestandteil der Qualität der Pflege. Nach dem Brandunglück im Seniorenheim Titisee-Neustadt (2009) wurden bundesweit die Anforderungen an Brandschutz in der Pflege verschärft. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die vfdb haben gemeinsam Leitfäden für Brandschutz in Pflegeeinrichtungen erarbeitet. Die Defend-in-Place-Strategie ist für Pflegeeinrichtungen in vielen Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen normiert.
Schlüsselbegriffe
- Horizontale Evakuierung
- Das Verbringen von Bewohnern in ein angrenzendes Brandkompartiment auf derselben Etage statt einer vertikalen Evakuierung über Treppen.
- Defend-in-Place
- Brandschutzstrategie, bei der Bewohner in ihrem Kompartiment verbleiben, bis eine Evakuierung unbedingt notwendig ist, dank ausreichender Kompartimentierung.
- Nachtbesetzung Brandschutzhelfer
- Die Mindestanzahl brandschutzausgebildeter Mitarbeitender, die nachts anwesend sein muss — kritisch in der Pflege aufgrund der geringen Personalbesetzung.
- Heimaufsicht
- Zuständige Behörde, die Pflegeeinrichtungen auf Einhaltung der Heimgesetze und Brandschutzvorschriften als Teil der Qualitätssicherung prüft.
- Brandschutzkonzept Pflege
- Spezifisches Brandschutzkonzept für Pflegeeinrichtungen, das die Defend-in-Place-Strategie, Evakuierungszeiten und Personalanforderungen dokumentiert.
Was das Recht vorschreibt
Die Sonderbauverordnungen der Länder sehen für Pflegeeinrichtungen mit Bettenbereich verschärfte Anforderungen vor. Brandabschnitte dürfen maximal 400 m² sein (gegenüber 1.600 m² für Büros). Die Feuerwiderstandsdauer zwischen Abschnitten beträgt mindestens F60; eine vollständige Brandmeldeanlage mit automatischer Erkennung und Aufschaltung sowie eine Alarmierungsanlage sind vorgeschrieben.
Die Evakuierungsstrategie in der Pflege unterscheidet sich grundlegend von der in Büros. Vertikale Evakuierung über Treppen ist für bettlägerige Bewohner oft nicht möglich. Der Evakuierungsplan muss daher eine horizontale Evakuierung vorsehen: das Verbringen von Bewohnern in ein angrenzendes Kompartiment auf derselben Etage. Dies erfordert Evakuierungsmatten, Rollstühle in Reichweite und geschultes Personal für die Verbringung hilfsbedürftiger Personen.
Die Brandschutzhelfer-Organisation muss auch im Nachtdienst ausreichend besetzt sein. In einer Pflegeeinrichtung mit 80 Bewohnern und zwei Nachtdienstkräften ist dies eine reale Herausforderung. Sie müssen pro Abteilung berechnen, wie viel Zeit die anwesenden Mitarbeitenden benötigen, um alle Bewohner in ein sicheres Kompartiment zu verbringen, und diese Evakuierungszeit der verfügbaren Feuerwiderstandsdauer gegenüberstellen.
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