Brandschutz und Gebäudesanierung: Spannungsfelder
Die energetische Sanierung von Gebäuden bringt neue Brandschutzrisiken mit sich. Dämmstoffe, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher verändern das Risikoprofil. Als Facility Manager müssen Sie diese Spannungsfelder kennen und bei Sanierungsprojekten berücksichtigen.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland fordert das GEG (Gebäudeenergiegesetz) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine schnelle energetische Sanierung des Gebäudebestands. Die Bauordnungen der Länder und die MBO stellen Anforderungen an die Brandklassen von Fassadendämmstoffen (mindestens B2 für einige Gebäudeklassen, B1 oder A2 für höhere Gebäude). Nach dem Grenfell-Tower-Brand in London (2017) verschärften viele Bundesländer ihre Anforderungen an nicht brennbare Fassadenverkleidungen. Die vfdb und das BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) haben Forschungsberichte zu Brandrisiken von PV-Anlagen und Batteriespeichern veröffentlicht. Die DIN VDE 0100-712 regelt elektrische Anlagen in PV-Systemen und enthält Abschnitte zu Brandschutz.
Schlüsselbegriffe
- GEG
- Gebäudeenergiegesetz: Bundesgesetz, das Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt und zu erhöhtem Einsatz von Dämmstoffen führt.
- EPS/PIR/PUR
- Kunststoff-Dämmstoffe mit ausgezeichneten Dämmwerten, die bei Brand toxische Rauchgase und schnelle Brandausbreitung verursachen können.
- Fassadenbrandschutz
- Widerstandsfähigkeit einer Fassadenkonstruktion gegen Brandausbreitung über die Außenseite; besonders relevant bei Dämmung und Verkleidung.
- Lithium-Ionen-Batterie (BESS)
- Batterietyp für Energiespeicher und Elektrofahrzeuge, der bei thermischem Durchgehen schwer löschbare Brände mit toxischen Gasen verursachen kann.
- Dachgebundene PV-Anlage
- Photovoltaikanlage auf dem Dach, die das Brandrisiko durch zusätzliche Brandlast und erschwerte Löschung erhöht (Feuerwehr kann unter Panels nicht belüften).
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Bei jedem Sanierungsprojekt müssen Sie als Facility Manager die brandschutztechnischen Auswirkungen frühzeitig analysieren. Beginnen Sie mit einer Analyse der geplanten Maßnahmen: welche Dämmstoffe werden eingesetzt, wo werden PV-Anlagen installiert, ist Batteriespeicherung vorgesehen? Prüfen Sie jede Maßnahme gegen die Brandschutzanforderungen der Landesbauordnung und schalten Sie bei Zweifeln einen Brandschutzplaner ein.
Bei Fassadendämmung ist die Materialwahl entscheidend. EPS und PIR/PUR haben gute Dämmwerte, tragen aber zur Brandausbreitung und giftiger Rauchentwicklung bei. Mineralwolle (Stein- oder Glaswolle) ist nicht brennbar (Klasse A1/A2), aber je Zentimeter weniger effizient. Die Landesbauordnungen stellen Anforderungen an die Brandklasse von Fassadendämmstoffen, die je nach Gebäudeklasse und Höhe variieren. Prüfen Sie, ob die gewählte Lösung inklusive Befestigungsmethode und ggf. Brandbarrieren konform ist.
Für PV-Anlagen auf Dächern empfehlen vfdb und Feuerwehr einen Mindestabstand von 1 m zu Dachrändern und Brandabschnitten sowie freie Zufahrtszonen für die Feuerwehr. Batteriespeichersysteme stellen ein relativ neues Risiko dar: Lithium-Ionen-Brände sind schwer zu löschen und erzeugen giftige Gase. Platzieren Sie Batteriespeicher in einem brandabgetrennten Raum mit ausreichender Lüftung und Brandmelder. Dokumentieren Sie alle Sanierungsmaßnahmen und ihre brandschutztechnischen Auswirkungen in der Gebäudeakte.
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