Brandschutzhelfer-Organisation: Verantwortung und gesetzliche Pflicht
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Brandschutzhelfer-Organisation einzurichten. Für Facility Manager bedeutet dies nicht nur die Ausbildung von Brandschutzhelfern, sondern auch die Organisation von Mitteln, Verfahren und Übungen. Die Verantwortung berührt unmittelbar den täglichen Betrieb.
Deutsche Rahmenbedingungen
Die Pflicht zur Bestellung von Brandschutzhelfern ist in §10 ArbSchG verankert, der Arbeitgeber zur Benennung und Ausbildung von Ersthelfern und Brandschutzbeauftragten verpflichtet. Die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) konkretisiert die Anforderungen an Brandschutzhelfer: mindestens 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefahr mehr. Die vfdb-Richtlinie 12/09-01 (Brandschutzbeauftragte) und DGUV Information 205-023 (Brandschutzhelfer) regeln Ausbildungsinhalte. Die Berufsgenossenschaft BGHW und weitere BGs bieten anerkannte Ausbildungen an. Die DGUV-Vorschrift 1 §22–25 enthält Anforderungen an die Erste-Hilfe- und Brandschutzorganisation.
Schlüsselbegriffe
- ArbSchG §10
- Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, Beschäftigte für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen und auszubilden.
- Brandschutzhelfer
- Ausgebildete Person, die im Notfall Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreift, beginnende Brände bekämpft und die Evakuierung begleitet.
- Gefährdungsbeurteilung
- Pflichtinstrument nach ArbSchG, aus dem u.a. der Bedarf an Brandschutzhelfern abzuleiten ist — abhängig von Personenzahl, Nutzungsart und Gebäudekomplexität.
- Wiederholungsunterweisung
- Regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Brandschutzhelfer. Empfohlen: jährlich; gesetzliche Mindestfrequenz ist nicht festgelegt.
- Notfallplan
- Übergreifendes Dokument, das beschreibt, wie die Organisation mit Notfällen umgeht — die Brandschutzhelfer-Organisation ist ein Teil davon.
Was das Gesetz vorschreibt
Das ArbSchG verpflichtet Sie als Arbeitgeber, Beschäftigte zu benennen und auszubilden, die Erste Hilfe leisten, Brände bekämpfen und Evakuierungen leiten. Sie müssen sicherstellen, dass während der Arbeitszeiten stets ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sind. Bei Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit oder Teilzeitarbeit müssen Sie die Besetzung sicherstellen.
Den Inhalt der Ausbildung und den erforderlichen Bedarf ermitteln Sie aus der Gefährdungsbeurteilung. Einflussfaktoren sind die Zahl der Anwesenden, die Art der Tätigkeit, die Gebäudekomplexität und die Anfahrtszeit der Hilfsdienste. Die ASR A2.2 empfiehlt mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefahr mehr.
Die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften prüfen, ob Sie eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung haben, ob daraus der Bedarf an Brandschutzhelfern abgeleitet wurde und ob diese tatsächlich ausgebildet sind. Als Facility Manager koordinieren Sie die Brandschutzhelfer-Organisation praktisch: Terminierung von Schulungen, Verwaltung der Brandschutzmittel und Organisation von Übungen.
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