Brandschutztüren: Betrieb und Prüfungen für das FM
Brandschutztüren sind wesentlich für die Kompartimentierung und den Schutz von Rettungswegen. Dennoch gehören defekte Brandschutztüren zu den häufigsten Brandschutzmängeln in Gebäuden. Der korrekte Betrieb ist eine tägliche FM-Verantwortung.
Deutsche Rahmenbedingungen
Brandschutztüren in Deutschland müssen den Anforderungen der Landesbauordnungen entsprechen, mit Feuerwiderstandsklassen T30 oder T60 je nach Anwendung nach DIN EN 13501-2. Die Kennzeichnung erfolgt durch das CE-Zeichen sowie die bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine Europäisch Technische Bewertung (ETB). DIN 18095 (Rauchschutztüren) ergänzt die Anforderungen für rauchdichte Türen. Wartung und Prüfung erfolgen durch Fachbetriebe; die MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie) schreibt vor, wie Durchführungen durch Brandabschnittstrennungen abzudichten sind. Die vfdb empfiehlt regelmäßige Begehungen mit Protokollierung aller Brandschutztüren.
Schlüsselbegriffe
- Feuerwiderstandsklasse
- Klassifizierung der Feuerwiderstandsdauer einer Brandschutztür: T30 (30 min), T60 (60 min), T90 (90 min) nach DIN EN 13501-2.
- Selbstschließendes Gerät (Türschließer)
- Türschließer, der sicherstellt, dass eine Brandschutztür nach dem Öffnen automatisch in die geschlossene Position zurückkehrt.
- Brandschutzrahmen
- Der Rahmen, in dem die Brandschutztür eingebaut ist und der die gleiche Feuerwiderstandsdauer aufweisen muss wie die Tür selbst.
- Brandschutzabdichtung / Intumeszenzband
- Streifen oder Dichtmasse zwischen Tür und Rahmen, die bei Brand aufquellen und Rauch- und Branddurchgang verhindern.
- CE-Kennzeichnung / abZ
- Europäische Konformitätskennzeichnung (CE) und allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ): Nachweis, dass die Brandschutztür geprüft und zertifiziert ist.
Was das Recht vorschreibt
Die Landesbauordnungen verlangen, dass Schutzkonstruktionen in Brandabschnitten einschließlich Türen die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse erfüllen. Eine Brandschutztür T30 muss 30 Minuten lang verhindern, dass sich Brand und Rauch in den angrenzenden Abschnitt ausbreiten. Tür, Rahmen, Beschläge und Abdichtungen bilden zusammen ein System, das als Ganzes zertifiziert ist.
Änderungen an einem Bauteil können die Brandschutzwirkung aufheben. Ein häufiger Fehler ist der Austausch des Türschließers gegen ein günstigeres Modell, das nicht den Spezifikationen entspricht, oder das Offenhalten einer Brandschutztür mit einem Keil. Brandschutztüren in Fluchtwegen dürfen nur mit einem Magnethalter offengehalten werden, der an die Brandmeldeanlage gekoppelt ist und bei Alarm loslässt.
Als Facility Manager führen Sie vierteljährlich eine Sichtkontrolle durch: Schließt die Tür vollständig, funktioniert der Schließer korrekt, sind die Abdichtungen intakt, sind Rahmen oder Türblatt beschädigt? Jährlich lassen Sie eine umfassende Prüfung durch einen Fachbetrieb durchführen. Dokumentieren Sie alle Befunde in der Gebäudeakte. Bei Feststellung einer defekten Brandschutztür in einem Fluchtweg oder an einer Brandabschnittsgrenze müssen Sie sofort handeln — dies ist ein kritischer Mangel.
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