Instrument

Evakuierungsplan erstellen als Facility Manager

Ein Evakuierungsplan beschreibt, wie ein Gebäude im Brand- oder Katastrophenfall geordnet und sicher geräumt wird. Er ist nach ArbStättV und ArbSchG für die meisten Betriebe Pflicht und bildet das Rückgrat der Brandschutzhelfer-Organisation.

Deutsche Rahmenbedingungen

In Deutschland ist der Evakuierungsplan durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan) geregelt. Die ASR A2.3 schreibt Mindestinhalte, Darstellungsstandards und Aushangpflichten vor. Die DGUV Regel 100-001 ergänzt die Anforderungen an die Brandschutzorganisation. Die vfdb-Richtlinie 13/01 gibt Empfehlungen für Evakuierungspläne in Gebäuden. Auf Länderebene enthalten die Bauordnungen und Sonderbauverordnungen weitergehende Anforderungen, insbesondere für Sonderbauten. GEFMA und FMN empfehlen, Evakuierungspläne jährlich zu überprüfen und fortzuschreiben.

Schlüsselbegriffe

ASR A2.3
Technische Regel für Arbeitsstätten, die Mindestanforderungen an Flucht- und Rettungspläne sowie deren Aushang und Aktualisierung vorschreibt.
Flucht- und Rettungsplan
Vereinfachter Grundriss, der pro Stockwerk Fluchtwege, Sammelplätze, Brandmeldepunkte und Löschmittel zeigt; nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601 zu gestalten.
Sammelplatz
Die im Voraus festgelegte Stelle außerhalb des Gebäudes, an der sich alle Anwesenden nach der Räumung einfinden, um abgezählt zu werden.
Räumungszeit
Die Zeit zwischen Auslösen des Alarms und dem Zeitpunkt, zu dem die letzte Person das Gebäude verlassen hat.
Brandschutzbeauftragter
Fachkundige Person im Betrieb (nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 qualifiziert), die für die brandschutztechnische Organisation zuständig ist und als Kontaktperson für Behörden fungiert.

Anwendung in der Praxis

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme des Gebäudes: Grundrisse, Nutzungen pro Etage, maximale Belegungszahlen und vorhandene Brandschutzeinrichtungen. Ermitteln Sie dann die Fluchtwege und berechnen Sie die Räumungszeit anhand der Personenzahl und der Kapazität der Ausgänge.

Der Plan enthält mindestens folgende Bestandteile: eine Gebäude- und Nutzungsbeschreibung, die Brandschutzhelfer-Organisation mit Namen und Aufgaben, die Alarmierungsprozedur, die Räumungsprozedur pro Zone oder Etage, den Sammelplatz sowie einen Kommunikationsplan mit den Hilfsdiensten. Fügen Sie Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A2.3 und DIN ISO 23601 bei.

Nach der Erstellung folgt die Umsetzung. Hängen Sie die Flucht- und Rettungspläne an gut sichtbaren Stellen aus, schulen Sie die Brandschutzhelfenden und führen Sie mindestens jährlich eine Räumungsübung durch. Werten Sie jede Übung schriftlich aus und verarbeiten Sie Verbesserungspunkte in einer neuen Version des Plans. Beachten Sie: Bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder Personalwechseln im Brandschutzteam muss der Plan sofort aktualisiert werden.

Verwandte Themen