Regelgeving

Feuerlöschgeräte: Wartung und gesetzliche Pflichten

Tragbare Feuerlöscher und Wandhydranten sind die erste Verteidigungslinie bei einem entstehenden Brand. Das Recht stellt Anforderungen an Aufstellung, Wartung und regelmäßige Prüfung. Als Facility Manager müssen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit aller Löscheinrichtungen gewährleisten.

Deutsche Rahmenbedingungen

In Deutschland regeln die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die ASR A2.2 die Pflicht zur Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen. DIN 14406 (Instandhaltung von Feuerlöschern) und DIN EN 3 (Tragbare Feuerlöscher) stellen die technischen Anforderungen. Die Wartung muss durch Fachbetriebe durchgeführt werden, die nach DIN 14406 arbeiten. TRBS 1203 regelt die Anforderungen an befähigte Personen für die Prüfung von Arbeitsmitteln einschließlich Löschanlagen. Wandhydranten (DIN 14461) unterliegen eigenen Prüfpflichten. Die Feuerwehr prüft bei Kontrollen, ob Löschgeräte vorhanden, zugänglich und geprüft sind.

Schlüsselbegriffe

DIN 14406
Deutsche Norm für die Instandhaltung von Feuerlöschern, die Häufigkeit und Inhalt von Prüfungen und Revisionen festlegt.
Befähigte Person
Nach TRBS 1203 qualifizierte Fachkraft, die Feuerlöscher und andere Arbeitsmittel im Brandschutz prüfen darf.
Wandhydrant
Fest installiertes Löschmittel mit einem mindestens 15 m langen Schlauch, der an das Trinkwassernetz angeschlossen ist (DIN 14461), für die Erstlöschintervention.
Jährliche Prüfung
Die nach DIN 14406 jährlich vorgeschriebene Prüfung tragbarer Feuerlöscher durch eine befähigte Person, einschließlich Wägung, Druckprüfung und Sichtprüfung.
Revision
Grundlegende Instandhaltung eines Feuerlöschers, die nach DIN 14406 alle fünf bis zehn Jahre durchgeführt wird, abhängig vom Typ.

Was das Recht vorschreibt

Die ArbStättV und ASR A2.2 verlangen, dass Feuerlöscher und Wandhydranten in ausreichender Anzahl und an geeigneten Stellen vorhanden sind. Als Orientierung gilt: jeder Punkt im Gebäude muss innerhalb einer Lauflänge von maximal 20 m von einem Feuerlöscher erreichbar sein. Die genauen Anforderungen hängen von der Nutzungsart und dem Brandrisiko ab.

Die Wartung ist in DIN 14406 geregelt. Jeder tragbare Feuerlöscher muss jährlich durch einen Fachbetrieb geprüft werden. Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, Wägung (bei Pulverlöschern), Druckkontrolle und Funktionsprüfung. Nach fünf Jahren findet eine Revision statt. CO₂-Löscher werden alle zehn Jahre einer Druckprüfung (hydrostatische Prüfung) unterzogen.

Wandhydranten müssen jährlich auf Wasserdruck, Schlauchrückfaltung und Zugänglichkeit geprüft werden. Als Facility Manager organisieren Sie diese Prüfungen über einen Wartungsvertrag. Stellen Sie sicher, dass jeder Feuerlöscher ein sichtbares Prüfetikett mit dem Datum der letzten Prüfung trägt. Führen Sie ein Register aller Löscheinrichtungen mit Standort, Typ, Seriennummer und Prüfhistorie. Eine abgelaufene Prüfung ist bei Behördenkontrollen eine unmittelbare Ordnungswidrigkeit.

Verwandte Themen