Hochrisiko-Gebäude: Besondere Brandschutzanforderungen
Gebäude mit erhöhtem Risikoprofil — Pflegeeinrichtungen, Hochhäuser, Industriekomplexe — unterliegen zusätzlichen Brandschutzanforderungen über das normale Bauordnungsrecht hinaus. Als Facility Manager solcher Objekte müssen Sie diese Sonderanforderungen kennen und einhalten.
Deutsche Rahmenbedingungen
Das deutsche Bauordnungsrecht differenziert Anforderungen nach Gebäudeklassen und Sonderbautatbeständen. Für Hochhäuser ab 22 m Höhe (Hochhausgrenze nach MBO) gelten Hochhausrichtlinien der Länder mit besonders strengen Anforderungen an Treppenräume, Brandmeldeanlagen, Sprinkler und Feuerwehraufzüge. Für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gelten Sonderbauverordnungen (z.B. HeimBO der Länder) mit angepasster Kompartimentierungsstrategie (Defend-in-Place). Industrie- und Lagerkomplexe unterliegen neben der MIndBauRL dem BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) und ggf. der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung). Die VdS bietet spezifische Richtlinien für Hochrisikogebäude an.
Schlüsselbegriffe
- Hochhaus
- Gebäude, bei dem der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraums mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt; unterliegt den Hochhausrichtlinien der Länder.
- Eingeschränkt selbstrettungsfähig
- Personen, die im Brandfall nicht selbstständig flüchten können, z.B. bettlägerige Patienten, Kleinkinder oder Menschen mit Behinderungen.
- Sonderbauverordnung
- Landesspezifische Verordnung für bestimmte Gebäudetypen (Pflegeheime, Krankenhäuser, Schulen) mit über die allgemeine Bauordnung hinausgehenden Brandschutzanforderungen.
- Steigleitungen (trocken/nass)
- Fest installierte Leitungssysteme im Gebäude, an die die Feuerwehr eine externe Wasserversorgung für die Brandbekämpfung in oberen Geschossen anschließen kann.
- Feuerwehrzugang / Feuerwehrtableau
- Speziell ausgewiesener Zugang und Informationspanel für die Feuerwehr; mit Schlüsseldepot oder Feuerwehrschloss ausgestattet.
Was das Recht vorschreibt
Für Pflegeeinrichtungen mit Bettenbereich sehen die Sonderbauverordnungen der Länder strengere Kompartimentierungsanforderungen vor: kleinere Brandabschnitte (max. 400 m²), höhere Feuerwiderstandsdauer und die Strategie Defend-in-Place, bei der nicht selbstrettungsfähige Bewohner horizontal in ein angrenzendes Brandkompartiment auf derselben Etage evakuiert werden statt vertikal über Treppen.
Bei Hochhäusern (ab 22 m Hochhausgrenze nach MBO) gelten besondere Anforderungen an Sicherheitstreppenräume (Überdruckanlage), Brandmeldeanlagen (Vollschutz), Sprinkleranlagen und Steigleitungen. Feuerwehraufzüge müssen bei Alarm automatisch in das Erdgeschoss fahren. Jede Etage muss zwei voneinander unabhängige Rettungswege bieten.
Industriekomplexe mit Lagerung gefährlicher Stoffe unterliegen zudem dem BImSchG und ggf. der Störfall-Verordnung. Die zuständige Behörde (Immissionsschutzbehörde) kann zusätzliche Anforderungen stellen, z.B. Schaumlöschanlagen oder eine Werksfeuerwehr. Als Facility Manager eines Hochrisikogebäudes arbeiten Sie eng mit den Brandschutzbehörden zusammen und halten eine erhöhte Inspektionsfrequenz ein.
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