Jährliche Räumungsübung: Protokoll und Auswertung
Eine Räumungsübung ist der Moment, an dem Sie prüfen, ob der Evakuierungsplan in der Praxis funktioniert. Das ArbSchG und die ASR A2.3 verlangen regelmäßige Übungen für Gebäude mit Evakuierungsplan. Eine gute Übung liefert konkrete Verbesserungspunkte.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland ergibt sich die Pflicht zu Räumungsübungen aus §10 ArbSchG sowie aus den Sonderbauverordnungen für bestimmte Gebäudetypen. Die DGUV Regel 100-001 und die vfdb-Richtlinien empfehlen mindestens eine jährliche Übung; für Sonderbauten wie Pflegeeinrichtungen und Schulen können die Landesvorschriften eine höhere Frequenz vorschreiben. Das NIBHV und die vfdb bieten Protokolle und Schulungsmaterialien für Räumungsübungen an. In der Praxis organisieren viele FM-Organisationen zwei Übungen pro Jahr: eine angekündigte und eine unangekündigte. Die Feuerwehren bieten teils Unterstützung und Bewertung bei größeren Räumungsübungen an.
Schlüsselbegriffe
- Angekündigte Übung
- Übung, bei der Datum und Uhrzeit im Voraus bekannt sind; geeignet als erste Übung oder nach wesentlichen Änderungen in der Organisation.
- Unangekündigte Übung
- Übung ohne Vorankündigung, die das realistischste Bild der Räumungsgeschwindigkeit und des Verhaltens der Anwesenden liefert.
- Räumungszeit
- Die gemessene Zeit zwischen Auslösen des Alarms und der Bestätigung, dass alle Anwesenden das Gebäude verlassen haben und am Sammelplatz sind.
- Beobachter
- Im Voraus benannte Personen, die den Ablauf der Übung beobachten und festhalten: Engpässe, Verhalten, Zeiten und Brandschutzhelfer-Einsatz.
- Auswertungsbericht
- Schriftlicher Bericht nach der Übung mit gemessener Räumungszeit, festgestellten Mängeln und Verbesserungsmaßnahmen mit Verantwortlichen.
Anwendung in der Praxis
Die Vorbereitung beginnt vier bis sechs Wochen vor dem Übungstermin. Erstellen Sie ein Drehbuch mit dem Szenario (welches Alarm, welcher Bereich), den Rollen (Brandschutzhelfer-Koordination, Beobachter, Übungsleiter), dem Umfang (gesamtes Gebäude oder ein Gebäudeteil) und dem Zeitpunkt. Informieren Sie den Empfang, ggf. die Feuerwehrleitstelle (ÜAG), dass es sich um eine Übung handelt. Weisen Sie pro Etage mindestens zwei Beobachter mit Checkliste zu.
Während der Übung aktiviert der Übungsleiter den Alarm. Die Brandschutzhelfer-Organisation handelt gemäß dem Evakuierungsplan: Erkundung der gemeldeten Zone, Alarmierung der Gebäudenutzer, Begleitung zu den Rettungswegen und Zählung am Sammelplatz. Beobachter erfassen die Räumungszeit pro Etage, das Verhalten der Anwesenden (nehmen sie Sachen mit, nutzen sie den Aufzug, folgen sie den Anweisungen), die Leistung der Brandschutzhelfer und technische Besonderheiten.
Nach der Übung folgt noch am selben Tag eine Auswertungssitzung mit Brandschutzhelfern und Beobachtern. Besprechen Sie die gemessene Räumungszeit, Engpässe und Verbesserungspunkte. Erstellen Sie einen Auswertungsbericht mit konkreten Maßnahmen, Verantwortlichen und Terminen. Archivieren Sie den Bericht in der Brandschutzakte. Die Baubehörde kann bei Kontrollen die Übungsberichte als Nachweis einer funktionierenden Evakuierungsorganisation anfordern.
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