Regelmäßige Prüfung von Brandschutzanlagen (TÜV, DEKRA, VdS)
Brandschutzanlagen müssen periodisch durch unabhängige, akkreditierte Prüforganisationen geprüft werden. TÜV, DEKRA und VdS Schadenverhütung sind die bekanntesten Namen in Deutschland. Als Facility Manager organisieren Sie diese Prüfungen und überwachen die Gültigkeit der Prüfnachweise.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland werden Brandschutzanlagen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) oder anerkannte Prüfsachverständige (ZP-Bau) geprüft. TÜV, DEKRA, GTÜ und VdS Schadenverhütung sind akkreditierte Prüforganisationen nach den Anforderungen der DAkkS. Das VdS-Regelwerk (z.B. VdS 2093 für Sprinkler, VdS CEA 4001 für Brandmeldeanlagen) gilt bei Versicherern als Industriestandard. Die Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen verpflichten zur regelmäßigen Prüfung bestimmter Anlagen. Versicherer koppeln Deckung und Prämien häufig an die Vorlage gültiger Prüfzertifikate durch VdS-anerkannte oder ZÜS-zertifizierte Prüfer.
Schlüsselbegriffe
- Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
- Nach Landesrecht zugelassene Organisation, die bevollmächtigt ist, Brandschutzanlagen zu prüfen und Prüfzertifikate auszustellen.
- VdS-Regelwerk
- Von VdS Schadenverhütung entwickelte Richtlinien für Brandschutzanlagen, die von Versicherern als Industriestandard akzeptiert werden.
- Prüfzertifikat
- Nachweis, dass eine Brandschutzanlage zum Zeitpunkt der Prüfung den geltenden Normen entspricht. Gültigkeitsdauer in der Regel ein Jahr.
- DAkkS
- Deutsche Akkreditierungsstelle: akkreditiert Prüf- und Zertifizierungsstellen in Deutschland nach international anerkannten Standards.
- Abnahmeprüfung
- Die erste Prüfung einer neu errichteten Brandschutzanlage, die zum initialen Prüfzertifikat führt.
- Wiederholungsprüfung
- Die jährliche Nachprüfung einer bestehenden Brandschutzanlage zur Verlängerung des Zertifikats.
Was das Recht vorschreibt
Wenn die Landesbauordnung oder eine Sonderbauverordnung eine zertifizierte Brandmeldeanlage oder Sprinkleranlage vorschreibt, muss diese über einen gültigen Prüfnachweis verfügen. Die Abnahmeprüfung erfolgt nach Einbau durch das Errichterunternehmen. Danach ist eine jährliche Wiederholungsprüfung erforderlich. Die Prüforganisation überprüft, ob die Anlage noch dem Schutzkonzept entspricht, ob die Wartung korrekt durchgeführt wurde und ob Änderungen vorgenommen wurden, die die Funktion beeinflussen.
Als Facility Manager planen Sie die jährliche Prüfung rechtzeitig im Voraus. Stellen Sie sicher, dass das Wartungslogbuch, das Schutzkonzept und die Bestandspläne aktuell sind. Der Prüfer kontrolliert stichprobenartig Melder, prüft das Logbuch auf ungewollte Auslösungen und inspiziert die Anlage physisch. Bei Mängeln notiert der Prüfer Abweichungen, die innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden müssen. Nach Behebung folgt eine Nachprüfung.
Ein abgelaufenes Prüfzertifikat hat unmittelbare Konsequenzen. Die Feuerwehr kann die Aufschaltung deaktivieren. Versicherer können die Brandversicherung aussetzen oder Prämienerhöhungen vornehmen. Bei einem Brand kann ein abgelaufenes Zertifikat Haftungsfragen aufwerfen. Führen Sie ein Übersichtsregister aller Prüfzertifikate Ihres Portfolios mit Ablaufdaten und planen Sie Wiederholungsprüfungen mindestens zwei Monate vor dem Ablaufdatum.
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