Regelgeving

Rettungswege und Kennzeichnung: Gesetzliche Anforderungen

Rettungswege sind die Lebensader des Brandschutzes. Das Bauordnungsrecht stellt detaillierte Anforderungen an Lauflängen, Breite, lichte Höhe und Kennzeichnung. Als Facility Manager sind Sie für die tägliche Instandhaltung dieser Wege verantwortlich.

Deutsche Rahmenbedingungen

In Deutschland müssen Rettungswegkennzeichnungen DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-1 entsprechen. Die ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) schreibt Kennzeichnungsarten und Aushangpflichten vor. Die ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) regelt Mindestbreiten, Rettungsweglängen und Beleuchtungsanforderungen. DIN EN 1838 und DIN VDE 0108-100 regeln die Sicherheitsbeleuchtung (mindestens 60 Minuten Betriebsdauer, 1 Lux auf Fußbodenniveau). Blockierte Notausgänge und fehlende Kennzeichnung zählen zu den häufigsten Mängeln bei behördlichen Brandschutzkontrollen.

Schlüsselbegriffe

Rettungsweg
Die Route von jedem Punkt in einem Gebäude zu einer sicheren Stelle, bestehend aus Fluren, Treppen und Türen, die spezifische Brandschutzanforderungen erfüllen müssen.
Sicherheitsbeleuchtung
Beleuchtung, die bei Stromausfall automatisch einschaltet und Rettungswege mindestens 60 Minuten lang beleuchtet (DIN EN 1838, DIN VDE 0108-100).
Rettungswegkennzeichnung
Grüne Piktogramme nach DIN EN ISO 7010, die die Richtung zum nächstgelegenen Notausgang angeben.
Rettungsweglänge
Die maximale Entfernung, die eine Person bis zum sicheren Ausgang zurücklegen muss. Für Büros maximal 35 m bei zwei Rettungswegen (je nach Landesbauordnung).
Panikbeschlag
Türbeschlag nach DIN EN 1125, der einen Notausgang mit einer einzigen Handbewegung öffnet, auch bei Panik und Gedränge.

Was das Recht vorschreibt

Die Landesbauordnungen legen pro Nutzungsart maximale Rettungsweglängen fest. Für Bürogebäude gilt in der Regel maximal 35 Meter bei zwei Rettungswegen, 25 Meter bei nur einem Rettungsweg (Werte variieren je nach Bundesland). Rettungswege müssen eine lichte Breite von mindestens 1,0 m (in manchen Landesbauordnungen 0,9 m) und eine lichte Höhe von 2,0 m haben.

Alle Rettungswege müssen mit Rettungswegkennzeichen nach DIN EN ISO 7010 ausgestattet sein: grüne Piktogramme mit weißen Symbolen. Diese müssen sowohl bei normaler Beleuchtung als auch bei Stromausfall sichtbar sein. Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 ist in Rettungswegen von Gebäuden vorgeschrieben, für die eine Brandmeldeanlage erforderlich ist. Die Sicherheitsbeleuchtung muss mindestens 1 Lux auf Fußbodenniveau für mindestens 60 Minuten liefern.

In der täglichen Praxis ist das größte Risiko, dass Rettungswege schleichend blockiert werden: Kartons in Treppenhäusern, Möbel vor Notausgängen, Schlösser an Notausgangstüren, die nicht sofort geöffnet werden können. Führen Sie wöchentliche Rundgänge entlang aller Rettungswege und Notausgänge durch. Notausgangstüren müssen mit Panikbeschlag nach DIN EN 1125 ausgestattet sein: mit einer Handbewegung in Fluchtrichtung zu öffnen. Dokumentieren Sie jeden Befund und stellen Sie sicher, dass Blockierungen innerhalb von 24 Stunden behoben sind.

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