Functie

Datenschutzbeauftragter und CCTV

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist der interne Aufseher über die Einhaltung der DSGVO. Bei Videoüberwachung hat der DSB eine beratende und kontrollierende Funktion: von der Datenschutz-Folgenabschätzung vor der Installation bis zur jährlichen Überprüfung der CCTV-Richtlinie. Die Zusammenarbeit zwischen DSB und FM ist unverzichtbar für rechtmäßige Videoüberwachung.

Deutsche Rahmenbedingungen

Die DSGVO verpflichtet bestimmte Organisationen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten: Behörden, Organisationen, die regelmäßig und systematisch Personen in großem Umfang überwachen, und Organisationen, die besondere Kategorien personenbezogener Daten in großem Umfang verarbeiten (Art. 37 DSGVO). Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) bietet Aus- und Weiterbildungen für DSB. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) und die Landesdatenschutzbehörden sind die primären Ansprechpartner. Das CIPP/E-Zertifikat (IAPP) und die GDD-Ausbildung sind anerkannte Qualifikationen.

Schlüsselbegriffe

DSB (Datenschutzbeauftragter)
Intern oder extern bestellte Person, die die Einhaltung der Datenschutzgesetze überwacht. Im Englischen: Data Protection Officer (DPO).
Unabhängigkeit
Der DSB darf keine Anweisungen zur Ausübung seiner Aufgaben erhalten und darf wegen der Ausübung seiner Funktion nicht entlassen oder benachteiligt werden.
Beratende Funktion
Der DSB berät zur DSFA, zur CCTV-Richtlinie und zu Aufbewahrungsfristen. Die Beratung ist nicht bindend, muss aber berücksichtigt und dokumentiert werden.
Anlaufstelle Datenschutzbehörde
Der DSB ist erster Ansprechpartner für die Landesdatenschutzbehörde bei Anfragen oder Untersuchungen zur Datenverarbeitung.
DSFA-Pflicht (Art. 35 DSGVO)
Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung vor dem Einsatz systematischer Videoüberwachung; der DSB koordiniert den Prozess und prüft das Ergebnis.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Bei der Einführung von CCTV ist der DSB von Anfang an einzubeziehen. Der DSB beurteilt, ob eine DSFA erforderlich ist, und berät zu deren Inhalt. Anschließend prüft der DSB die Entwurfs-CCTV-Richtlinie auf DSGVO-Konformität: Ist die Rechtsgrundlage korrekt, ist der Zweck konkret, sind die Aufbewahrungsfristen verhältnismäßig und werden Betroffene angemessen informiert?

Der DSB überprüft regelmäßig, ob die Videoüberwachung in der Praxis der Richtlinie entspricht. Werden Bilder tatsächlich nach der festgesetzten Frist gelöscht? Haben nur autorisierte Personen Zugang zu den Bildern? Werden Auskunftsersuchen von Betroffenen korrekt bearbeitet? Der DSB berichtet die Ergebnisse dem Management und dem Facility Manager als operativ Verantwortlichem.

Für den Facility Manager ist der DSB ein kritischer Sparringspartner. Beziehen Sie den DSB bei Änderungen am Kamerasystem ein: neue Kameras, andere Positionen, Software-Updates, die Analytics aktivieren. Eine Kamera, die Gesichtserkennung anwendet, hat eine ganz andere Datenschutzwirkung als eine Übersichtskamera. Der DSB hat meist einen juristischen oder Compliance-Hintergrund. Anerkannte Ausbildungen sind das CIPP/E-Zertifikat (IAPP) und die GDD-Berufszertifizierung zum Datenschutzbeauftragten (TÜV/GDD).

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