Regelgeving

Energieregelgebung für Einzelhandelsimmobilien in Deutschland

Energieregelgebung für Einzelhandelsimmobilien wird immer strikter. Eigentümer und Betreiber müssen die Energiebesparungs- und Meldepflichten erfüllen, Energieausweisanforderungen einhalten und die Vorgaben der europäischen Gebäudeenergierichtlinie (EPBD) umsetzen. Branchenverbände wie ZIA und DGNB bieten Leitlinien für die Implementierung.

Deutsche Rahmenbedingungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 fasst EnEV, EnEG und EEWärmeG zusammen und stellt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden bei Neubau und wesentlicher Sanierung. Die überarbeitete EPBD (EU 2024/1275) fordert, dass alle Nicht-Wohngebäude bis 2030 mindestens Energieeffizienzklasse E und bis 2033 mindestens Klasse D erreichen. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der europäische Emissionshandel (EU-ETS) bepreisen fossile Energieträger. Das BAFA administriert Förderprogramme und nimmt Energieaudits nach EDL-G entgegen. Die DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bietet mit dem DGNB-Zertifikat einen ergänzenden Rahmen für nachhaltige Handelsimmobilien.

Schlüsselbegriffe

EPBD
Energy Performance of Buildings Directive, europäische Richtlinie, die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.
Energieausweis
Klassifizierung der Energieeffizienz eines Gebäudes auf einer Skala von A+ bis H, bei Verkauf, Vermietung und Neubau gesetzlich vorgeschrieben (GEG § 80).
Energiebesparungspflicht
Gesetzliche Pflicht, alle wirtschaftlichen Energiesparmaßnahmen mit einer Amortisationszeit von fünf Jahren oder weniger umzusetzen (EDL-G, GEG).
Nearly Zero Energy Building (NZEB)
Gebäude mit sehr geringem Energiebedarf, der zu einem wesentlichen Teil durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Anforderungsstandard für Neubauten nach GEG.
BENG-Anforderungen
Bijna Energie-Neutrale Gebouwen – im deutschen GEG als NZEB-Standard umgesetzt: maximaler Energiebedarf, maximaler fossiler Primärenergieverbrauch und Mindestanteil erneuerbarer Energien.

Was das Gesetz verlangt

Das GEG verpflichtet Sie als Eigentümer oder Betreiber von Einzelhandelsimmobilien, alle wirtschaftlichen Energiesparmaßnahmen mit einer Amortisationszeit von fünf Jahren oder weniger umzusetzen. Nicht-KMU-Unternehmen müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 beim BAFA nachweisen. Das BAFA überwacht die Einhaltung und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Die überarbeitete EPBD stellt zusätzliche Anforderungen: Alle Nicht-Wohngebäude müssen bis 2030 mindestens Energieeffizienzklasse E und bis 2033 mindestens Klasse D erreichen. Für Einzelhandelsimmobilien mit älterer Bausubstanz können erhebliche Investitionen in Dämmung, Anlagentechnik und Energieerzeugung erforderlich sein. Ermitteln Sie für jedes Objekt, welcher Energieausweis aktuell gilt und welche Investitionen bis zu den Fristen erforderlich sind.

Bei Neubau und wesentlicher Sanierung gelten die NZEB-Anforderungen des GEG. Dies bedeutet maximalen Primärenergiebedarf, maximalen fossilen Energieverbrauch und einen Mindestanteil erneuerbarer Energien. Die DGNB bietet mit dem DGNB-Zertifikat einen ergänzenden Zertifizierungsrahmen für nachhaltige Handelsimmobilien, der bei Investoren und Mietern zunehmend nachgefragt wird.

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