Sicherheitsmanagement in Einkaufsgebieten
Sicherheit in Einkaufsgebieten umfasst Brandschutz, Crowd Management, Schutz vor Kriminalität und Notfallbewältigung. Das Regelwerk stellt Mindestanforderungen, doch die Erwartungen von Besuchern und Mietern gehen darüber hinaus. Ein integrales Sicherheitskonzept schützt Menschen, Assets und Reputation.
Deutsche Rahmenbedingungen
Das Bauordnungsrecht der Länder und die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) stellen Brandschutzanforderungen an Verkaufsstätten und Einkaufszentren. Die VkVO (Verkaufsstättenverordnung) gilt speziell für Einzelhandelsgebäude ab 2.000 m² Verkaufsfläche. Die DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und das ASiG verpflichten Arbeitgeber zur Organisation des Arbeitsschutzes. Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) und das ZIA arbeiten an Sicherheitsstandards für Handelsimmobilien. VdS Schadenverhütung hat Richtlinien für Einbruchmeldesysteme (VdS 2311) und Videoüberwachungsanlagen (VdS 2366) veröffentlicht.
Schlüsselbegriffe
- Brandschutzbeauftragter
- Fachkundige Person, die den Arbeitgeber in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes berät und die Einhaltung der Brandschutzvorschriften überwacht.
- Räumungsplan
- Plan, der beschreibt, wie ein Einkaufszentrum bei Notfällen geordnet geräumt wird, einschließlich Fluchtwegen und Sammelplätzen.
- VkVO (Verkaufsstättenverordnung)
- Landesrechtliche Verordnung mit speziellen Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen für Einzelhandelsgebäude ab 2.000 m² Verkaufsfläche.
- Crowd Management
- Steuerung und Kontrolle von Besucherströmen, um gefährliche Situationen durch Überfüllung zu verhindern.
- VdS-Zertifizierung
- Zertifizierung von Sicherheitsanlagen (Einbruchmeldesysteme, Videoüberwachung) nach VdS-Richtlinien, die von Versicherern als Standard anerkannt werden.
Was das Gesetz verlangt
Das Bauordnungsrecht und die Verkaufsstättenverordnung verpflichten Sie als Eigentümer eines Einkaufszentrums zu ausreichenden Brandschutzeinrichtungen: genügend Fluchtwege, Brandmeldeanlage, Notbeleuchtung und in vielen Fällen eine Sprinkleranlage. Die konkreten Anforderungen hängen von Nutzfläche und Geschossanzahl ab. Für Verkaufsstätten über 2.000 m² Verkaufsfläche ist eine behördliche Genehmigung nach der VkVO Pflicht.
Sie müssen über einen aktuellen Räumungsplan und eine Brandschutzorganisation (Brandschutzbeauftragter, Evakuierungshelfer) verfügen, die die Räumung durchführen kann. Der Räumungsplan wird jährlich geübt und nach jeder wesentlichen Umbaumaßnahme aktualisiert. Die Feuerwehr und zuständige Behörden können ergänzende Anforderungen auf Basis des Risikoprofils des Einkaufszentrums stellen.
Für Einkaufsgebiete bietet das Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) in Zusammenarbeit mit dem ZIA und lokalen Behörden einen Rahmen für die öffentlich-private Sicherheitspartnerschaft. Der Prozess beginnt mit einer Sicherheitsanalyse und mündet in einem gemeinsamen Aktionsplan. VdS-zertifizierte Sicherheitsanlagen werden von Versicherern als Nachweis anerkannt und können zu Prämienreduzierungen führen.
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