EPBD IV: die ueberarbeitete EU-Gebaeudeenergieeffizienzrichtlinie
Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist die europaeische Richtlinie, die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebaeuden festlegt. Die vierte Fassung (2024) fuehrt strengere Normen, verbindliche Renovierungspfade und ein aktualisiertes Energieausweissystem ein. Fuer Facility Manager beruehrt die EPBD sowohl den taeglichen Betrieb als auch die langfristige Immobilienstrategie.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland regelt das Gebaedeenergiegesetz (GEG 2020, zuletzt geaendert 2023) die Energieeffizienzanforderungen an Gebaeude und setzt die EPBD-Vorgaben um. Fuer Neubauten gilt der Niedrigstenergiegebaeude-Standard. Bei wesentlichen Renovierungen gelten Mindest-U-Werte nach GEG Anlage 7. Der Energieausweis ist nach DIN V 18599 zu erstellen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) unterstuetzt mit Werkzeugen und Beratungsangeboten. Die GEFMA begleitet die EPBD-Umsetzung fuer die FM-Branche. Das BAFA und die KfW administrieren Foerderprogramme fuer energetische Sanierungen.
Schlüsselbegriffe
- EPBD IV
- Die ueberarbeitete Richtlinie aus 2024, die einen Pfad zu einem emissionsfreien Gebaeudebestand bis 2050 festlegt, mit Zwischenmeilensteinen fuer Renovierungen.
- Nullemissionsgebaeude (ZEB)
- EPBD-Definition fuer ein Gebaeude mit sehr hoher Energieeffizienz, dessen verbleibender Energiebedarf vollstaendig aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird.
- Mindestanforderung Energieeffizienz (MEPS)
- Verpflichtung zur Renovierung der am schlechtesten performenden Gebaeude auf eine hoehere Energieklasse innerhalb einer festgelegten Frist.
- GEG (Gebaeudeenergiegesetz)
- Deutsches Bundesgesetz, das Energieeffizienzanforderungen fuer Neubauten und Bestandsgebaeude regelt und die europaeischen Richtlinien ins nationale Recht ueberfuehrt.
- Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Individueller Sanierungsfahrplan der dena: gebaeudespezifischer Stufenplan mit Massnahmenempfehlungen zur Erreichung des Effizienzhaus-Standards.
Was die Vorschriften fordern
Die EPBD IV verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Renovierungsstrategien zu erstellen, die den gesamten Gebaeudebestand bis 2050 emissionsfrei machen. Nichtwohngebaeude muessen schrittweise renoviert werden: Die 16 Prozent schlechtesten Gebaeude erhalten als Erste eine Renovierungspflicht.
Fuer Facility Manager hat dies unmittelbare Konsequenzen. Sie muessen die Energieeffizienz Ihres Portfolios kennen, am besten auf Basis aktueller GEG-konformer Berechnungen nach DIN V 18599. Gebaeude, die unter die Mindestanforderungen zu fallen drohen, haben Prioritaet im Mittelfristigen Instandhaltungsplan. Die EPBD fuehrt auch den Renovierungspass ein: ein massgeschneidertes Gutachten pro Gebaeude, das den Weg zur Emissionsfreiheit beschreibt.
Darueber hinaus stellt die Richtlinie Anforderungen an die Gebaeudeautomation. Nichtwohngebaeude ab einer bestimmten Nennleistung muessen ueber ein Gebaeudeautomations- und -steuerungssystem (BACS) verfuegen. Dies schliesst an den Trend zu Smart Buildings an und bietet FM-Professionals die Moeglichkeit, Betriebsdaten fuer Komfort und Energieeinsparung zu nutzen.
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