Regelgeving

Arbeitsmigration im FM-Sektor: Rechtliche Rahmenbedingungen

Arbeitsmigranten sind fuer den deutschen Facility-Sektor unverzichtbar, insbesondere in der Reinigung und Logistikunterstuetzung. Die Rechtsvorschriften zur Arbeitsmigration sind vielschichtig und betreffen mehrere gesetzliche Bereiche: Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht, Unterkunft und Sozialversicherung. FM-Arbeitgeber, die Arbeitsmigranten beschaeftigen, muessen diese Rahmenbedingungen kennen, um rechtskonform zu handeln.

Deutsche Rahmenbedingungen

In Deutschland regelt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) den rechtmaessigen Aufenthalt von Nicht-EU-Buergerinnen und -buergern. Das Arbeitnehmerueberlassungsgesetz (AueG) und das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) setzen Mindeststandards bei Lohn und Arbeitsbedingungen. Das Gesetz ueber das Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (BQFG) ermoeglicht die Anerkennung auslaendischer Abschluesse. Die Bundesagentur fuer Arbeit prueft arbeitsmarktbezogene Voraussetzungen. Das Fachkraefteeinwanderungsgesetz (FEG 2020, staerkung 2023) erleichtert die Einwanderung von Fachkraeften aus Drittstaaten. Der KOFA-Bericht des IW dokumentiert den Fachkraeftebedarf.

Schlüsselbegriffe

Aufenthaltserlaubnis zur Beschaeftigung
Pflichtgenehmigung fuer Nicht-EU-Buergerinnen und -buerger zur Aufnahme einer Beschaeftigung in Deutschland. Wird von der Auslaenderbehoerde in Abstimmung mit der BA erteilt.
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
Gesetz, das Mindestarbeitsbedingungen fuer entsandte Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland vorschreibt, insbesondere Branchen-Mindestloehne.
Fachkraefteeinwanderungsgesetz (FEG)
Gesetz, das die Einwanderung qualifizierter Fachkraefte aus Drittstaaten erleichtert und Anerkennungsverfahren vereinfacht.
A1-Bescheinigung
EU-Dokument, das bestaetigt, welchem Sozialversicherungsrecht ein entsandter Mitarbeitender unterliegt. Pflichtmitfuehren bei Entsendung innerhalb der EU.
Mindestlohnkontrolle (Zoll)
Der Zoll prueft die Einhaltung des Mindestlohns und der Mindestarbeitsbedingungen, insbesondere in Branchen mit hohem Migrationsanteil wie der Reinigung.

Was die Vorschriften fordern

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Aufenthaltsstatus jedes Mitarbeitenden zu pruefen, bevor er oder sie beschaeftigt wird. Die Beschaeftigung von Personen ohne gueltigen Aufenthalts- und Arbeitstitel ist eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat und kann zu empfindlichen Bussgeldern und dem Ausschluss von oeffentlichen Auftraegen fuehren.

Das AEntG verpflichtet entsendende Unternehmen aus dem EU-Ausland, die deutschen Branchen-Mindestloehne zu zahlen. Als Auftraggeber koennen Sie nach dem Nachunternehmerhaftungsgesetz (NachwG) bei Unterschreitung der Mindestloehne durch Subunternehmer haftbar gemacht werden. Nehmen Sie entsprechende Schutzklauseln in Ihre Einkaufsbedingungen auf.

Fuer FM-Arbeitgeber, die aktiv Arbeitsmigrantinnen und -migranten gewinnen wollen, bietet das Fachkraefteeinwanderungsgesetz neue Moeglichkeiten, insbesondere die Anerkennungspartnerschaft. Diese ermoeglicht die Einreise fuer die Dauer des Anerkennungsverfahrens. Nutzen Sie die Beratungsangebote der Bundesagentur fuer Arbeit und des Migrationsberatungsnetzes des Bundes.

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