Zeitarbeit im FM: Regeln und Risiken fuer entleihende Unternehmen
Zeitarbeit ist eine verbreitete Beschaeftigungsform in der Facility-Branche, insbesondere in Reinigung, Catering und Veranstaltungsservice. Fuer entleihende Organisationen bringt sie neben Flexibilitaet auch rechtliche Pflichten und finanzielle Risiken. Unkenntnis ueber Kettenhaftung und Equal Pay kann zu Nachzahlungen und Reputationsschaeden fuehren.
Deutsche Rahmenbedingungen
Das Arbeitnehmerueberlassungsgesetz (AueG) regelt die Zeitarbeit in Deutschland. Zeitarbeitsunternehmen benoetigen eine Erlaubnis der Bundesagentur fuer Arbeit. Seit dem AueG 2017 gilt die 18-Monats-Ueberlassungshouml;chstdauer und das Gleichstellungsgebot (Equal Pay nach 9 Monaten, ausser abweichender Tarifvertrag). Die DRV und Zollbeh;orden pruefen die Einhaltung regelmaessig. Das Gesetz zur Bekaempfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) ergaenzt die Pflichten. Die iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) repraesentieren die Zeitarbeitsbranche.
Schlüsselbegriffe
- Kettenhaftung
- Die gesetzliche Haftung des entleihenden Unternehmens fuer nicht abgefuehrte Sozialversicherungsbeitraege, wenn der Verleiher diese schuldet.
- Equal Pay
- Das Recht der Zeitarbeitnehmenden auf gleiche Bezahlung wie vergleichbare Stammbeschaeftigte beim Entleiher, spaetestens nach 9 Monaten Einsatzdauer.
- AueG-Erlaubnis
- Pflichterlaubnis der Bundesagentur fuer Arbeit fuer gewerbliche Arbeitnehmerueberlassung. Entleihen von Unternehmen ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit.
- Ueberlassungshoechstdauer
- Gesetzliche Grenze von 18 Monaten fuer die Ueberlassung einer Zeitarbeitnehmerin oder eines Zeitarbeitnehmers an dasselbe Entleihunternehmen.
- Einsatzkonkretisierung
- Verbot der Befristung von Zeitarbeitsvertraegen fuer einen konkreten Einsatz; soll Drehtuereffekt verhindern.
Was die Vorschriften fordern
Entleihende Unternehmen sind verpflichtet zu pruefen, ob der Zeitarbeitsanbieter ueber eine gueltige AueG-Erlaubnis verfuegt. Das Entleihen von nicht-erlaubten Unternehmen fuehrt zur Fiktion eines Arbeitsverhaltaeltnisses zwischen Zeitarbeitnehmenden und Entleiher. Zudem haftet der Entleiher bei nicht abgefuehrten Sozialversicherungsbeitraegen des Verleihers.
Equal Pay verpflichtet, dass Zeitarbeitnehmende nach 9 Monaten ununterbrochenen Einsatzes dieselbe Verguetung wie vergleichbare Stammkraefte erhalten. Ausnahmen sind per Tarifvertrag moeglich. Verleihbetriebe mit Branchenzuschlagstarifvertraegen koennen differenzierte Regelungen anwenden. Kontrollieren Sie regelmaessig, ob Ihr Zeitarbeitsanbieter Equal Pay korrekt umsetzt.
Die Ueberlassungshoechstdauer von 18 Monaten muss beachtet werden. Nach Ablauf muessen Zeitarbeitnehmende entweder fest angestellt oder der Einsatz unterbrochen werden. Nehmen Sie diese Pflichten in Ihre Einkaufsbedingungen auf und pruefen Sie die Einhaltung regelmaessig. Eine Vertragsklausel, die dem Zeitarbeitsanbieter die Einhaltung aller einschlaegigen Vorschriften zur Pflicht macht, verringert Ihr Haftungsrisiko.
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