Beschraenkte Ausschreibung von FM-Dienstleistungen
Fuer FM-Auftraege unterhalb der europaeischen Schwellenwerte koennen oeffentliche Auftraggeber die beschraenkte Ausschreibung nach UVgO anwenden. Dies ist ein leichteres Verfahren als die europaweite Ausschreibung, aber es gelten Spielregeln. Das Verfahren eignet sich fuer regulaere FM-Leistungen begrenzter Groessenordnung und bietet mehr Flexibilitaet bei der Auswahl.
Deutsche Rahmenbedingungen
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt die Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte fuer Liefer- und Dienstleistungsauftraege der oeffentlichen Hand. Die VOB/A gilt fuer Bauleistungen. Laender und Kommunen koennen ergaenzende Regelungen erlassen; viele Bundeslaender haben die UVgO in ihrem Vergaberecht verankert. Der Leistungsgrundsatz (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach GemO) ist durchgehend massgeblich. Die Vergabekammern kontrollieren auch Unterschwellenvergaben auf offensichtliche Rechtsverstoesse. Gute Dokumentation schuetzt vor Ruege und Nachpruefungsverfahren.
Schlüsselbegriffe
- Beschraenkte Ausschreibung
- Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber eine begrenzte Zahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert; nicht oeffentlich bekannt gemacht.
- Gleichbehandlungsgebot
- Grundsatz, dass alle eingeladenen Bieter gleiche Chancen, Informationen und Fristen erhalten.
- Bieterliste
- Die Liste geeigneter Unternehmen, aus der der Auftraggeber fuer beschraenkte Ausschreibungen auswahlt; sollte nachvollziehbar und aktuell sein.
- Vergabevermerk
- Dokumentation aller wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren; gesetzlich vorgeschrieben und Grundlage fuer eventuelle Nachpruefungen.
- Bieterfragen
- Rueckfragen der eingeladenen Unternehmen zur Leistungsbeschreibung; muessen allen Teilnehmern gleichzeitig und schriftlich beantwortet werden.
Gesetzliche Anforderungen
Sie sind verpflichtet, mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern und sie gleichzubehandeln. Die UVgO empfiehlt ab 25.000 Euro mindestens drei Bewerber, ab 100.000 Euro mindestens fuenf. Die Auswahl der einzuladenden Unternehmen muss nachvollziehbar sein: Halten Sie fest, nach welchen Kriterien Sie die Auswahl treffen.
Erstellen Sie eine klare Leistungsbeschreibung mit Spezifikationen, Auswahlkriterien und Bewertungsmethodik. Versenden Sie die Anfrage gleichzeitig an alle eingeladenen Bieter. Beantworten Sie Rueckfragen schriftlich und stellen Sie diese allen Teilnehmern zur Verfuegung. Bewerten Sie die Angebote anhand der vorab festgelegten Kriterien.
Obwohl das Verfahren leichter als eine europaweite Ausschreibung ist, gelten die Grundsaetze von Transparenz und Nichtdiskriminierung uneingeschraenkt. Begruenden Sie die Zuschlagsentscheidung schriftlich und informieren Sie abgewiesen Bieter. Eine sorgfaeltig durchgefuehrte beschraenkte Ausschreibung schuetzt Sie vor Rechtsstreitigkeiten und liefert bessere Ergebnisse als Ad-hoc-Beschaffung.
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