Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte fuer FM-Dienstleistungen
Wenn der geschaetzte Wert eines FM-Vertrags die europaeischen Schwellenwerte ueberschreitet, ist ein oeffentlicher Auftraggeber verpflichtet, die europaeischen Vergabeverfahren anzuwenden. Dies gilt fuer Bundes-, Landes- und Kommunalbehoerden sowie fuer Einrichtungen des oeffentlichen Rechts. Die Verfahren sind formal, bieten aber Spielraum fuer qualitaetsorientierte Auswahl.
Deutsche Rahmenbedingungen
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschraenkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) setzen die EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht um. Fuer die Unterschwellenvergabe gilt die UVgO. Die aktuellen EU-Schwellenwerte (2024/2025) betragen 221.000 Euro fuer zentrale Behoerden und 443.000 Euro fuer nachgeordnete Behoerden bei Dienstleistungsauftragen. Bekanntmachungen erfolgen ueber das Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) und DTVP/DTAD. Die Vergabekammer prueft Rechtmassigkeit, der Vergabesenat der Oberlandesgerichte entscheidet ueber Beschwerden. Der UfAB (Leitfaden Beschaffung) bietet Musterunterlagen fuer IT-nahe FM-Leistungen.
Schlüsselbegriffe
- EU-Schwellenwert
- Der Betrag, oberhalb dessen ein Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss; unterschiedlich nach Art des Auftraggebers, alle zwei Jahre angepasst.
- Offenes Verfahren
- Vergabeverfahren, bei dem jeder interessierte Bieter ein Angebot einreichen kann; transparentestes, aber aufwaendigstes Verfahren.
- Nichtoffenes Verfahren
- Zweistufiges Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, gefolgt von einer Einladung ausgewaehlter Kandidaten zur Angebotsabgabe.
- Wettbewerblicher Dialog
- Verfahren, bei dem der Auftraggeber mit ausgewaehlten Kandidaten in einen Dialog tritt, um die Loesung zu verfeinern; geeignet fuer komplexe FM-Auftraege.
- Zuschlagskriterium
- Das Kriterium fuer die Auswahl des besten Angebots; im FM typischerweise das wirtschaftlich guenstigste Angebot (MEAT/WHSA).
Gesetzliche Anforderungen
Sie sind verpflichtet, den Auftrag im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) und auf nationalen Bekanntmachungsplattformen zu veroeffentlichen. Die Bekanntmachung enthaelt Auftragsgegenstand, Auswahl- und Zuschlagskriterien, Zeitplan und Einreichungsbedingungen. Sie duerfen keine Bieter bevorzugen oder Informationen selektiv bereitstellen.
Die Verfahrenswahl haengt von der Komplexitaet des Auftrags ab. Fuer Standardleistungen (Reinigung, Sicherheit, Gruenpflege) ist das offene oder nichtoffene Verfahren ueblich. Fuer komplexe Integrationsloesungen bietet der wettbewerbliche Dialog mehr Spielraum fuer massgeschneiderte Ansaetze.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich guenstigste Angebot. Sie gewichten Preis und Qualitaet gemaess vorab bekannt gemachter Kriterien. Nach Zuschlagserteilung gilt eine Wartefrist von mindestens 15 Kalendertagen, in der abgewiesen Bieter eine Vergabekammer anrufen koennen (Informations- und Wartepflicht nach Par. 134 GWB). Dokumentieren Sie den gesamten Prozess sorgfaeltig.
Verwandte Themen
Verfolgen Sie die neuesten Nachrichten zu diesem Thema über FM-inkoop auf FM Radar →