FM und die CSRD-Berichtspflicht
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet grosse Unternehmen in der EU zur standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Fuer das Facility Management ist dies ein transformativer Moment: Die Abteilung, die jahrelang Energierechnungen bezahlt und Abfall hat abholen lassen, muss nun strukturierte Daten ueber Emissionen, Energieverbrauch, Wasserverbrauch und zirkulaeren Materialeinsatz liefern.
Deutsche Rahmenbedingungen
Die CSRD wurde in Deutschland durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG, aktualisiert 2024) umgesetzt. Grosse Kapitalgesellschaften (mehr als 250 Beschaeftigte oder mehr als 40 Mio. Euro Umsatz) muessen ab Geschaftsjahr 2025 gemaess den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten. Die Deutsche Pruefstelle fuer Rechnungslegung (DPR) und die BaFin ueberwachen die Einhaltung. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprufer) gibt Pruefungsstandards fuer die Nachhaltigkeitsberichterstattung heraus. Das Umweltbundesamt unterstuetzt mit Emissionsfaktoren und Berechnungsleitfaeden.
Schlüsselbegriffe
- CSRD
- Corporate Sustainability Reporting Directive. EU-Richtlinie, die Unternehmen zur standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, die von einem Wirtschaftspruefer geprueft wird.
- ESRS
- European Sustainability Reporting Standards. Die Berichtsstandards, denen CSRD-Berichte entsprechen muessen. Sie legen fest, welche Daten berichtet werden muessen.
- Scope-1-Emissionen
- Direkte Emissionen aus Quellen, die die Organisation besitzt oder kontrolliert: Gasheizung, eigener Fuhrpark. FM liefert die Daten fuer gebaeudebezogene Scope-1-Emissionen.
- Scope-2-Emissionen
- Indirekte Emissionen durch eingekaufte Energie: Strom, Fernwaerme. FM verwaltet den Energieverbrauch und die Vertraege mit Energielieferanten.
- Wesentlichkeit
- Das Prinzip, dass Organisationen ueber Nachhaltigkeitsthemen berichten, die wesentlich sind: bedeutsam fuer die Organisation oder ihre Stakeholder. Gebaeudebezogene Auswirkungen sind fuer die meisten Organisationen wesentlich.
Gesetzliche Anforderungen
Die CSRD verpflichtet grosse Unternehmen, im Lageberichts ueber Nachhaltigkeit gemaess den ESRS-Standards zu berichten. Die Berichterstattung wird von einem Wirtschaftspruefer geprueft, ebenso wie die Finanzberichterstattung. Das bedeutet, dass die Daten zuverlassig, vollstaendig und nachvollziehbar sein muessen, ein Qualitaetsniveau, das viele FM-Organisationen noch nicht erreichen.
Fuer FM sind die relevanten ESRS-Standards insbesondere ESRS E1 (Klimawandel, einschliesslich Scope-1- und -2-Emissionen), ESRS E3 (Wasser), ESRS E5 (Kreislaufwirtschaft) und ESRS S1 (eigene Mitarbeitende, relevant bei FM-Dienstleistung). Die FM-Abteilung muss Daten ueber Energieverbrauch je Standort, Emissionen aus Gebaeudetechnik, Wasserverbrauch, Abfallstreoeme und -verwertung liefern.
Die praktische Konsequenz ist, dass FM-Organisationen ihre Datenerhebung professionalisieren muessen. Energierechnungen muessen in Emissionsfaktoren umgewandelt, Abfallgewichte je Fraktion erfasst und Wassermesstaten ausgelesen werden. Viele dieser Daten sind vorhanden, aber ueber Lieferanten, Rechnungen und manuelle Aufzeichnungen verteilt. Arbeiten Sie mit dem Nachhaltigkeitsteam und dem Finanzcontroller zusammen.
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