Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Gesundheitsgebäude
Musterbauordnung und Landesbauordnungen stellen verschärfte Anforderungen an Gebäude mit Gesundheitsfunktion. Diese Anforderungen berücksichtigen die Schutzbedürftigkeit und eingeschränkte Selbstrettungsfähigkeit der Nutzer. Facility Manager im Gesundheitswesen müssen diese Anforderungen kennen und dauerhaft erfüllen.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland regeln die Landesbauordnungen (LBO) ergänzt durch die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und länderspezifische Krankenhausbauverordnungen die baulichen Anforderungen an Gesundheitsgebäude. Die DIN 18040-1 (barrierefreies Bauen – öffentliche Gebäude) und die DIN 14096 (Brandschutzordnung) sind verbindliche Normen. Die AMEV (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) veröffentlicht technische Hinweise zur Gebäudebetriebstechnik in Krankenhäusern. Die VDI 3803 beschreibt Lüftungsanforderungen für Krankenhäuser.
Schlüsselbegriffe
- Gesundheitsgebäude
- Gebäudetyp mit verschärften bauordnungsrechtlichen Anforderungen aufgrund eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit der Nutzer.
- Brandabschnitt
- Baulich abgegrenzter Gebäudebereich, der die Ausbreitung von Feuer verlangsamt – in Gesundheitsgebäuden kleiner als in Büros.
- Brandunterbereich
- Weitere Unterteilung eines Brandabschnitts, die horizontale Evakuierung für nicht selbstrettungsfähige Patienten ermöglicht.
- VDI 3803
- VDI-Richtlinie für raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern – definiert Anforderungen an Luftmengen, Reinraumklassen und Wartung.
- Fluchtwegsicherung
- Gesamtheit der baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zur sicheren Evakuierung, angepasst an das Nutzerprofil.
Was die Norm vorschreibt
Die Landesbauordnungen und spezifischen Krankenhausbauverordnungen stellen für Gesundheitsgebäude verschärfte Brandschutzanforderungen. Brandabschnitte sind kleiner als in anderen Gebäudetypen und müssen in Brandunterbereiche unterteilt sein, um horizontale Evakuierung zu ermöglichen: Patienten werden in einen angrenzenden, brandgeschützten Bereich gebracht, anstatt das Gebäude zu verlassen.
Die Anforderungen an Fluchtwege sind strenger: breitere Türen (mindestens 1,20 m für Bett-Transport), schwellenfreie Böden auf Fluchtwegen und Notbeleuchtung mit höherer Beleuchtungsstärke. Aufzüge in Gesundheitsgebäuden müssen für Bett-Transport geeignet sein und im Brandfall für kontrollierte Evakuierung verfügbar bleiben.
Die Lüftungsanforderungen für Gesundheitsgebäude sind nach VDI 3803 und DIN EN ISO 14644 (Reinräume) verschärft. Behandlungsräume und Operationssäle erfordern spezifische Luftreinhalteklassen. Patientenzimmer müssen individuell regelbare Lüftung mit mindestens 40 m³/h Frischluft pro Person haben. Sie sind verpflichtet, diese Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen und die Leistungsparameter zu dokumentieren.
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