Gebäude und FM in der Behindertenhilfe
Gebäude in der Behindertenhilfe müssen ein breites Spektrum an Anforderungen erfüllen – von Rollstuhlzugänglichkeit bis zu reizarmen Umgebungen für Menschen mit Autismus. Jede Zielgruppe erfordert spezifische Anpassungen. Facility Manager müssen diese Vielfalt in ein Gebäudemanagement übersetzen, das dem jeweiligen Pflegekonzept entspricht.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland sind die Landesrahmenverträge nach SGB XII und SGB IX für die Eingliederungshilfe maßgeblich. Die UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention, seit 2009 in Deutschland in Kraft) verpflichtet zu inklusiver Unterbringung. Das BTHG (Bundesteilhabegesetz, 2017) stärkt die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die BAGüS (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) publizieren Leitlinien. Das KDA (Kuratorium Deutsche Altershilfe) gibt Empfehlungen für barrierefreie und reizarme Raumgestaltung.
Schlüsselbegriffe
- BTHG
- Bundesteilhabegesetz – stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und verändert Anforderungen an die stationäre Unterbringung.
- Reizarme Umgebung
- Raumgestaltung, die durch gedämpfte Farben, reduzierte Akustik und geordnete Strukturen Überreizung bei Menschen mit Autismus oder kognitiver Beeinträchtigung verhindert.
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Physische Gebäudeanpassungen, die die Bewegungsfreiheit von Klienten einschränken – streng geregelt nach BGB § 1906 und Landesunterbringungsgesetzen.
- UN-BRK
- UN-Behindertenrechtskonvention – seit 2009 in Deutschland in Kraft, verpflichtet zu vollständiger Inklusion und Barrierefreiheit.
- Eingliederungshilfe
- Leistungen zur Teilhabe und gesellschaftlichen Eingliederung von Menschen mit wesentlicher Behinderung – Rechtsgrundlage für die Finanzierung von Wohneinrichtungen.
Schritt für Schritt vorgehen
Erfassen Sie die Zielgruppen, die in der Einrichtung wohnen oder behandelt werden. Eine Einrichtung für Menschen mit schwerstmehrfacher Behinderung hat andere Gebäudeanforderungen als eine für Menschen mit leichter geistiger Beeinträchtigung. Bestimmen Sie für jede Zielgruppe die spezifischen Gebäudeanforderungen: Barrierefreiheit, Sicherheit, Reizregulierung, Robustheit der Materialien.
Übersetzen Sie die Anforderungen in einen Wartungs- und Anpassungsplan. Türen, die wiederholtes kräftiges Schließen aushalten müssen, benötigen andere Bänder und Türschließer als in einem Bürogebäude. Böden müssen stoßdämpfend für Stürze, aber auch gut reinigbar sein. Lichtschalter und Thermostate müssen für Klienten unzugänglich, für Begleitpersonen jedoch gut erreichbar sein.
Arbeiten Sie bei jeder Anpassung eng mit dem Pflegeteam zusammen. Eine bautechnisch perfekte Lösung, die nicht zum Pflegealltag passt, wird nicht genutzt oder schafft neue Probleme. Evaluieren Sie Anpassungen nach drei Monaten gemeinsam mit Pflegeteam, Klienten und deren Vertretungen.
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