GEFMA-Richtlinien für Gesundheitsimmobilien
Der GEFMA (Deutscher Verband für Facility Management) veröffentlicht Richtlinien für das Gebäudemanagement von Gesundheitsimmobilien. Diese Richtlinien übersetzen gesetzliche Anforderungen in praxisorientierte Arbeitsabläufe und bieten einen Rahmen für die Qualitätssicherung im Facility Management von Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland definiert die GEFMA-Richtlinie 560 (FM im Krankenhaus) Besonderheiten und Qualitätskriterien. Die DIN EN 13306 (Instandhaltung) und DIN EN 13460 (Instandhaltungsdokumentation) sind verbindliche Normen für das technische Gebäudemanagement. Die VDI 3810 (Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen) liefert Planungsempfehlungen. Das TÜV-Prüfzeichen und GEFMA-Zertifizierungen sind anerkannte Qualitätsnachweise. Die DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) zertifiziert Gesundheitsgebäude nach nachhaltigen Gebäudestandards.
Schlüsselbegriffe
- GEFMA 560
- GEFMA-Richtlinie, die Besonderheiten des FM im Krankenhaus definiert: Aufgabenbereiche, Qualitätsanforderungen und Schnittstellen zum Pflegeprozess.
- DIN EN 13306
- Europäische Norm für Instandhaltungsbegrifflichkeiten und -strategien – Referenzrahmen für das technische Gebäudemanagement in Gesundheitseinrichtungen.
- Gebäudeleistungsindikator
- Messbarer Parameter, der die Qualität eines Gebäudes in einem bestimmten Bereich beschreibt, z. B. Raumklima oder Energieeffizienz.
- DGNB
- Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – Zertifizierungsorganisation für nachhaltige Gebäude, auch für Gesundheitsgebäude.
- Zustandserfassung
- Objektive Feststellung des Instandhaltungszustands von Gebäudeelementen nach DIN 276 – Grundlage für den Instandhaltungsplan.
Was die Norm vorschreibt
Die GEFMA-Richtlinien sind nicht rechtsverbindlich, werden jedoch von der Branche als Standard anerkannt. Sie beschreiben Leistungsindikatoren in sechs Bereichen: Sicherheit (Brandschutz, konstruktive Sicherheit), Gesundheit (Raumklima, Legionellenprävention), Nutzbarkeit (Barrierefreiheit, Orientierung), Energieeffizienz (Energielabel, Verbrauch), Nachhaltigkeit (Materialnutzung, Kreislaufwirtschaft) und Komfort (Akustik, Tageslicht, Temperatur).
Die DIN EN 13306 liefert den terminologischen Rahmen für Instandhaltungsstrategien: präventive Instandhaltung, korrektive Instandhaltung und zustandsbasierte Instandhaltung. Für Gesundheitsgebäude ist präventive Instandhaltung Pflicht – ungeplante Ausfälle gefährden den Versorgungsbetrieb.
Als Facility Manager nutzen Sie die GEFMA-Richtlinien, um ein strukturiertes Leistungsmessungsprogramm aufzubauen. Messen Sie jährlich die Leistungsindikatoren, vergleichen Sie mit den Normwerten und erstellen Sie Verbesserungspläne für die Indikatoren, die unter dem Zielwert liegen. Berichten Sie die Ergebnisse an die Geschäftsführung und nutzen Sie die Daten für Gebäudeentscheidungen.
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