Wohnumfeld in der Altenpflege: Normen und Anforderungen
Die Wohnumgebung in Pflegeeinrichtungen muss spezifischen Anforderungen an Sicherheit, Komfort und Würde genügen. Heimgesetze der Bundesländer und das Pflegequalitätsgesetz stellen Anforderungen, die über das Bauordnungsrecht hinausgehen. Für Facility Manager in der Altenpflege ist die Kenntnis und Umsetzung dieser Anforderungen tägliche Praxis.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland sind die Heimgesetze der Bundesländer (Landesheimgesetze) nach der Föderalismusreform 2006 der zentrale Regulierungsrahmen für Pflegeeinrichtungen. Der Medizinische Dienst (MD) prüft Qualität und Wohnumgebung. Die DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohngebäude) stellt Maßanforderungen an barrierefreies Wohnen. Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt die Rechte der Bewohner. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik (GGT) entwickelt Normen für altersgerechte Ausstattung.
Schlüsselbegriffe
- Landesheimgesetz
- Landesrechtliche Vorschrift, die Mindestanforderungen an stationäre Pflegeeinrichtungen festlegt – ersetzt nach 2006 das frühere Bundesheimgesetz.
- DIN 18040-2
- Norm für barrierefreies Bauen in Wohngebäuden – grundlegend für die Planung und Beurteilung von Pflegeeinrichtungen.
- Medizinischer Dienst (MD)
- Prüfinstitution der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – bewertet Pflegequalität und Wohnumgebung in Pflegeeinrichtungen.
- WBVG
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – regelt vertragliche Rechte von Pflegeheimbewohnern gegenüber der Einrichtung.
- Pflegegerechter Grundriss
- Raumplanung, die Pflegehandlungen erleichtert: ausreichende Bewegungsflächen, Deckenlifter-Vorrüstung, rollstuhlgerechte Türbreiten.
Was die Norm vorschreibt
Die Landesheimgesetze schreiben vor, dass die Wohnumgebung sicher, sauber und würdig sein muss. Der Medizinische Dienst beurteilt bei Prüfungen, ob die physische Umgebung zum Wohlbefinden der Bewohner beiträgt. Prüfpunkte sind: Raumtemperatur, Tageslichtversorgung, freie Flure und Funktionsfähigkeit der Alarmsysteme.
Die Landesbauordnungen und die DIN 18040-2 stellen technische Anforderungen: breitere Türen und Flure für den Rollstuhl- und Betttransport, angepasste Sanitäranlagen, Brandschutzkompartimentierung für eingeschränkt mobile Bewohner sowie ausreichende Lüftung. Bei Neu- und Umbau gilt die DIN 18040-2 für barrierefreies Wohnen.
Sie müssen als Einrichtung nachweisen können, dass Ihre Räumlichkeiten den geltenden Normen entsprechen. Dokumentieren Sie den technischen Zustand Ihrer Gebäude, unterhalten Sie Brandschutzanlagen nach Vorschrift und führen Sie regelmäßige Begehungen auf Zugänglichkeit und Sicherheit durch. Der Medizinische Dienst kann unangemeldet prüfen und bei schwerwiegenden Mängeln Auflagen erteilen.
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