Regelgeving

Hybrider Arbeitsplatz und Arbeitsstättenrecht: Pflichten des Arbeitgebers

Das Arbeitsstättenrecht unterscheidet nicht zwischen Büro und Zuhause. Überall, wo gearbeitet wird, ist der Arbeitgeber für gesunde und sichere Arbeitsbedingungen verantwortlich. Beim hybriden Arbeiten wird diese Verantwortung komplexer.

Deutsche Rahmenbedingungen

In Deutschland regeln das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gemeinsam die Anforderungen an Telearbeitsplätze. § 3 ArbStättV i.V.m. Anhang 6 schreibt vor, dass Telearbeitsplätze vor Aufnahme der Tätigkeit einzurichten und gesundheitlich zu bewerten sind. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die DGUV-Information 215-410 zur Bildschirmarbeit veröffentlicht. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat Regelungen zur Unfallversicherung im Homeoffice getroffen: Unfälle auf dem Weg von und zur Küche gelten als Arbeitsunfälle. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen die Grenzen der Arbeitgeberpflichten im Homeoffice präzisiert.

Schlüsselbegriffe

Gefährdungsbeurteilung
Gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung von Arbeitsrisiken nach ArbSchG § 5, die auch Telearbeitsplätze umfasst.
ArbStättV
Arbeitsstättenverordnung — enthält konkrete Vorschriften für Arbeitsplätze einschließlich ergonomischer Anforderungen für Bildschirmarbeit.
Homeoffice-Check
Standardisierter Fragebogen oder Selbstauskunft zur Beurteilung der Ergonomie und Sicherheit des häuslichen Arbeitsplatzes.
Psychische Belastung
Arbeitsstress, Isolation oder verschwimmende Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben als Arbeitsrisiko — relevant beim Homeoffice durch reduzierten sozialen Kontakt.
Gewerbeaufsicht
Staatliche Aufsichtsbehörde (Länderbehörden), die die Einhaltung des Arbeitsschutzrechts überwacht und bei Verstößen Bußgelder verhängen kann.

Was das Gesetz verlangt

Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, den Homeoffice-Arbeitsplatz in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Das bedeutet, Sie inventarisieren ergonomische Risiken und ergreifen Maßnahmen. In der Praxis geschieht dies häufig mit einem digitalen Homeoffice-Check, den Mitarbeitende selbst ausfüllen, gefolgt von Beratung oder Bereitstellung von Hilfsmitteln.

Die ArbStättV fordert, dass Bildschirmarbeitsplätze hinsichtlich Stuhl, Schreibtisch, Bildschirm und Beleuchtung den Normen entsprechen. Für den Homeoffice-Arbeitsplatz gilt ein leichteres Regime als für das Büro — der Arbeitgeber muss keine Hausinspektion durchführen — aber er muss nachweisbar eine Richtlinie führen. Ein ergonomisches Budget von 500 bis 750 Euro pro Mitarbeiter ist bei deutschen Großunternehmen üblich.

Vergessen Sie die psychischen Aspekte nicht. Homeoffice kann zu Isolation, verschwimmenden Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben sowie erhöhtem Arbeitsdruck führen. Das ArbSchG verpflichtet Sie, auch diese Risiken zu erheben und zu bekämpfen — beispielsweise durch Erreichbarkeitsvereinbarungen und verpflichtende Bürotage.

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