Abwasser bei industrieller Reinigung: Vorschriften
Industrielle Reinigung produziert Abwasser, das mit Chemikalien, Ölen, Metallen und anderen Verunreinigungen belastet ist. Die Einleitung dieses Wassers ist streng reguliert. Als FM-Verantwortlicher tragen Sie Mitverantwortung für die Einhaltung der Einleitvorschriften, auch wenn Sie die Reinigung vergeben haben.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland regeln das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die länderspezifischen Wassergesetze die Einleitung von Abwasser. Die Abwasserverordnung (AbwV) mit ihren Anhängen für verschiedene Branchen setzt spezifische Einleitgrenzwerte. Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) regelt Auffangvorrichtungen und Rückhaltemaßnahmen. Das BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) und die TA Luft/TA Wasser setzen Emissionsstandards. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) koordiniert die Vollzugspraxis. Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind zudem übergeordnete Qualitätsziele für Gewässer verbindlich.
Schlüsselbegriffe
- Einleitgenehmigung
- Genehmigung der Wasserbehörde für die direkte Einleitung in Oberflächengewässer. Legt Grenzwerte für Schadstoffe, Mengen und Überwachungspflichten fest.
- Indirekteinleitung
- Einleitung in das kommunale Abwassernetz. Unterliegt den Allgemeinregelungen der AbwV und ggf. Indirekteinleiterverordnungen der Kommunen.
- Maßnahmenbescheid
- Ergänzende oder abweichende Auflagen, die die Behörde erteilt, wenn die Allgemeinen Regelungen der AbwV keinen ausreichenden Schutz bieten.
- Behandlungspflicht
- Pflicht zur Behandlung von Abwasser vor der Einleitung. Kann bedeuten: Öl-Wasser-Trennung, Neutralisation, Sedimentation oder Abgabe an einen zugelassenen Entsorger.
- Prioritäre Stoffe
- Stoffe der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die kaum oder gar nicht in Gewässer gelangen dürfen. Bei Reinigungsmitteln mit solchen Inhaltsstoffen gelten verschärfte Anforderungen.
Was die Vorschriften verlangen
Das WHG gilt nach dem Prinzip, dass die Einleitung verunreinigenden Wassers nur zulässig ist, wenn sie genehmigt ist und keine besseren Alternativen bestehen. Bei industrieller Reinigung müssen Sie vorab klären, wohin das Abwasser gelangt: direkt in Oberflächengewässer (Einleitgenehmigung erforderlich), in das Abwassernetz (AbwV oder behördlicher Maßnahmenbescheid) oder abgefahren per Tankwagen zu einem zugelassenen Entsorger.
Für die Direkteinleitung legt die Wasserbehörde Grenzwerte für spezifische Schadstoffe fest: Schwermetalle, Öl, pH-Wert, Temperatur, abfiltrierbare Stoffe und CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf). Sie müssen nachweisen, dass Ihre Einleitung diesen Anforderungen entspricht, was regelmäßige Probenahme und Analyse erfordert. Bei Einleitung in das Abwassernetz gelten die Allgemeinregelungen der AbwV, es sei denn, die Verschmutzung ist so spezifisch, dass die Behörde einen Maßnahmenbescheid für nötig hält.
Bei der Vergabe industrieller Reinigung ist es unerlässlich, die Verantwortung für das Abwassermanagement explizit festzulegen. Wer sammelt das Wasser auf? Wer analysiert es? Wer trägt die Kosten für Entsorgung oder Behandlung? Und wer haftet, wenn die Einleitgrenzwerte überschritten werden? Als Anlageninhaber sind Sie in der Regel primär verantwortlich — auch wenn das Reinigungsunternehmen die tatsächliche Einleitung verursacht.
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