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Der HSE-Beauftrage bei industrieller Reinigung

Der HSE-Beauftragte (Health, Safety, Environment) ist die Schlüsselfigur für sichere industrielle Reinigung. Dieser Fachmann gewährleistet, dass Reinigungsarbeiten den gesetzlichen Vorschriften, Betriebsanweisungen und vertraglichen Anforderungen entsprechen. Für FM-Fachleute ist der HSE-Beauftragte ein unverzichtbarer Sparringspartner bei der Planung und Durchführung von Reinigungsprojekten.

Deutsche Rahmenbedingungen

In Deutschland ist die Rolle des HSE-Beauftragten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister) zu bestellen. In der Petrochemie (z.B. im Ruhrgebiet, Rheinland und Bayerischen Chemierevier) stellen Unternehmen wie BASF, Evonik und Covestro zusätzliche Anforderungen über ihre Contractor-Management-Systeme. Die DGUV Regel 100-001 beschreibt die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Schlüsselbegriffe

Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Systematische Bewertung von Risiken je Reinigungsaufgabe, mit Festlegung von Schutzmaßnahmen. Der HSE-Beauftragte erstellt oder prüft diese gemäß § 5 ArbSchG.
Erlaubnisschein (Permit to Work)
Formelles Dokument, das die Genehmigung für spezifische Tätigkeiten auf einem Industriestandort erteilt. Der HSE-Beauftragte prüft, ob alle Voraussetzungen vor Arbeitsbeginn erfüllt sind.
Toolbox Meeting
Kurze Sicherheitsunterweisung für das Reinigungsteam vor Beginn der Tätigkeiten. Bespricht die spezifischen Risiken des jeweiligen Tages und die getroffenen Schutzmaßnahmen.
Vorfallsregistrierung
Systematische Erfassung von (Beinahe-)Unfällen, unsicheren Zuständen und Abweichungen. Der HSE-Beauftragte analysiert Trends und initiiert Verbesserungsmaßnahmen.
Management of Change (MoC)
Verfahren zur Bewertung von Änderungen, die Sicherheitsauswirkungen haben. Zum Beispiel ein anderes Reinigungsmittel, eine neue Technik oder veränderte Arbeitsbedingungen.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Der HSE-Beauftragte operiert auf drei Ebenen: Vorbereitung, Ausführung und Auswertung. In der Vorbereitungsphase erstellt er die Gefährdungsbeurteilung für jede Reinigungsaktivität, beurteilt Erlaubnisscheinanträge und prüft, ob Geräte und persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen entsprechen. Er prüft, ob der Reinigungsplan mit dem Explosionsschutzdokument und der Einleitgenehmigung des Standorts vereinbar ist.

Während der Ausführung ist der HSE-Beauftragte für die Toolbox Meetings, die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und die Bearbeitung von Abweichungen verantwortlich. Er hat die Befugnis, Arbeiten zu unterbrechen, wenn er ein nicht tolerierbares Risiko feststellt. Dies gilt auch für Tätigkeiten externer Reinigungsunternehmen – der HSE-Beauftragte des Auftraggebers trägt stets die Letztverantwortung für die Standortsicherheit.

Nach Abschluss wertet der HSE-Beauftragte das Projekt aus: Gab es Vorfälle oder Beinahe-Unfälle? Was lief gut, was kann verbessert werden? Diese Auswertung fließt in die Vorfallsregistrierung ein und führt zu Anpassungen von Gefährdungsbeurteilungen und Verfahren. Für FM-Fachleute ist es wichtig, den HSE-Beauftragten frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden – nicht erst, wenn der Reinigungsvertrag bereits unterzeichnet ist.

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