Flüssigkeitsmanagement im Reinigungsunternehmen
Flüssigkeitsmanagement umfasst die gesamte Kette der Reinigungsmittel in einem gewerblichen Reinigungsunternehmen: Beschaffung, Lagerung, Dosierung, Einsatz und Entsorgung. Professionelles Flüssigkeitsmanagement senkt Kosten, reduziert Umweltbelastungen und verbessert die Arbeitssicherheit. Für FM-Professionals, die Reinigungsunternehmen beauftragen, ist das Flüssigkeitsmanagement ein Indikator für Professionalität.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland regelt die TRGS 510 (Technische Regel für Gefahrstoffe) die Lagerung gefährlicher Flüssigkeiten. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und zur Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) regulieren die Lagerung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) gibt Empfehlungen zum nachhaltigen Chemikalieneinsatz in der Reinigungsbranche. GEFMA 200 bietet einen übergreifenden Rahmen für das Facility Management im Bereich Reinigungs- und Pflegeleistungen.
Schlüsselbegriffe
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- Gesetzlich vorgeschriebenes Dokument für jedes chemische Produkt mit Informationen zu Gefahren, sicherem Umgang, Lagerung und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Entspricht dem europäischen Standard nach REACH-Verordnung.
- Konzentratdosierung
- Das Verdünnen konzentrierter Reinigungsmittel auf die Gebrauchslösung mittels eines Dosiersystems. Verhindert Über- und Unterdosierung und senkt Kosten sowie Umweltbelastung.
- CMR-Stoffe
- Karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe. Ihr Einsatz in Reinigungsmitteln ist zu vermeiden oder, wo unbedingt erforderlich, streng zu kontrollieren und zu dokumentieren.
- Produktbewertung
- Systematische Beurteilung von Reinigungsmitteln hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit, Umweltbelastung und Kosten. Verhindert eine unkontrollierte Ausweitung des Produktsortiments.
- Abfallnachweisführung
- Gesetzlich vorgeschriebener Nachweis über die Entsorgung gefährlicher Abfälle, einschließlich Chemikalienreste und belastetem Reinigungswasser. Entsorgungsnachweise sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme aller eingesetzten Reinigungsmittel. Sammeln Sie die Sicherheitsdatenblätter und bewerten Sie jedes Produkt hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit (CMR-Stoffe, Expositionsrisiken) und Umweltbelastung. Ziel ist ein möglichst kleines Produktsortiment, das alle Reinigungssituationen abdeckt. Weniger verschiedene Mittel bedeuten einfachere Lagerung, geringeres Verwechslungsrisiko und niedrigere Beschaffungskosten.
Organisieren Sie die Lagerung gemäß TRGS 510 und AwSV: Trennung unverträglicher Stoffe, Auffangwannen, ausreichende Belüftung und Zugangskontrolle. Implementieren Sie ein Konzentratdosiersystem, das die korrekte Verdünnung automatisch sicherstellt. Dieses verhindert die zwei häufigsten Fehler: Überdosierung (Verschwendung, höhere Umweltbelastung) und Unterdosierung (unzureichendes Reinigungsergebnis, Nacharbeit erforderlich).
Schließen Sie die Prozesskette durch ein ordnungsgemäßes Abfallmanagement. Belastetes Reinigungswasser und Chemikalienreste dürfen nicht ohne Weiteres eingeleitet werden. Beauftragen Sie einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb und bewahren Sie die Entsorgungsnachweise sorgfältig auf. Überwachen Sie den Mittelverbrauch pro Standort und Mitarbeiter — Abweichungen deuten auf Dosierfehler oder Prozessveränderungen hin, die Aufmerksamkeit erfordern.
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